| Magazin

Unbegrenztes Angebot von Videosprechstunde vorerst verlängert

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben sich vergangene Woche auf die Verlängerung des unbegrenzten Angebots von Videosprechstunden geeinigt. Diese Verlängerung gilt vorerst bis zum 30. September 2020.

Nicht verlängert werden dagegen die Sonderregelung zur Telefonkonsultation und die Erstattung der Portokosten für Folgeverordnungen und Überweisungen. Beide Regelungen enden somit zum 30. Juni 2020.

Hintergrund sind die sinkenden Infektionszahlen in Deutschland und die damit verbundenen Lockerungsmaßnahmen. Patienten sollen wieder in die Praxen kommen und nicht länger dringend anstehende Untersuchungen und Behandlungen aufschieben.

Alle Sonderregelungen für die Ambulante Versorgung finden Sie zusammengefasst auf der Seite der KBV.

Gewusst wie: Professionell und aktuell abrechnen

Sie sind in Ihrer Praxis für die Abrechnung verantwortlich? Sie wollen den Überblick behalten sowie sicher und vollständig alle erbrachten Leistungen abrechnen? Dann ist der wöchentliche Online-Newsletter Abrechnung exakt genau das Richtige für Sie. Ein Probeabo und mehr Informationen bekommen Sie hier.

© 2024 PKV Institut GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


Sämtliche Texte und Bilder in unserem Online-Magazin sind urheberrechtlich geschützt. Bitte beachten Sie, dass auch dieser Artikel urheberrechtlich geschützt ist und nur mit schriftlicher Genehmigung des PKV Instituts wiederveröffentlicht und vervielfältigt werden darf. Wenden Sie sich hierzu bitte jederzeit unter Angabe des gewünschten Titels an unsere Redaktionsleitung Silke Uhlemann: redaktion(at)pkv-institut.de. Vielen Dank!

Qualitätsmanagement

Werden Sie zur Qualitäts­management­beauftragten und machen Sie Ihre Praxis effizienter – flexibel neben dem Beruf!