Unbegrenztes Angebot von Videosprechstunde vorerst verlängert
Nicht verlängert werden dagegen die Sonderregelung zur Telefonkonsultation und die Erstattung der Portokosten für Folgeverordnungen und Überweisungen. Beide Regelungen enden somit zum 30. Juni 2020.
Hintergrund sind die sinkenden Infektionszahlen in Deutschland und die damit verbundenen Lockerungsmaßnahmen. Patienten sollen wieder in die Praxen kommen und nicht länger dringend anstehende Untersuchungen und Behandlungen aufschieben.
Alle Sonderregelungen für die Ambulante Versorgung finden Sie zusammengefasst auf der Seite der KBV.
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