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Triage in der Zahnarztpraxis: Mit einem Triage-Plan Abläufe optimieren

Die Triage ist in Verruf geraten. Meldungen aus Italien, wo Ärzte mithilfe der Triage entscheiden mussten, wer beatmet wird und wer nicht, haben viele verunsichert. In der öffentlichen Wahrnehmung wurde die Triage damit zum Richter über Leben und Tod. Dabei ist die Triage in erster Linie ein Notfall-Unterstützungssystem, mit dessen Hilfe Sie Patienten nach Behandlungsdringlichkeit einstufen. Die Triage kann Ihnen jetzt durch die Coronakrise helfen.

In einigen Bundesländern dürfen nur noch zahnärztliche Notfälle behandelt werden, andere sind weniger streng. Es gelten lediglich Einschränkungen zum Schutz von Ressourcen, Personal und Patienten. Der Spagat zwischen „notwendig“ und „nicht notwendig“ ist in dieser Situation schwierig.

Patient 1 ruft um 8:00 Uhr an und klagt über Beschwerden. Die Behandlung kann nach Meinung der Praxisleitung durchgeführt werden, ließe sich aber auch verschieben. Patient 2 ruft um 8:15 Uhr an,  die Praxisleitung hält eine sofortige Behandlung für nötig. Die Behandlungsfolge muss in solchen Fällen im Austausch zwischen Patient und Praxis entschieden werden – genau das ist die Triage.

Erstellen Sie Ihren eigenen Triage-Plan

Mit Ihrem eigenen Triage-Plan können Sie sichergehen, dass Sie die Dringlichkeit richtig einschätzen. Unterteilen Sie Ihre Behandlungen folgendermaßen:

Angaben des Patienten

z. B.

Maßnahme *

Einstufung **

Akut

 

SOP ...

 

Schwere Schmerzen

 

SOP ...

 

Schmerzen (Skala 1–6)

 

SOP ...

 

Probleme

 

SOP ...

 

Reparaturen

 

SOP ...

 

Behinderungen

 

SOP ...

 

Leichte Beschwerden

 

SOP ...

 

Unsicher

(Schmerzen auf einer Skala von 1–6 einordnen lassen)

 

SOP ...

 

* Ordnen Sie die Maßnahmen nach den SOP der KZBV  ein: SOP 1a – SOP 5 (SOP = System von Standardvorgehensweisen)

** Einstufung

 

I

Notfall

II

Dringend

III

Nicht verschiebbar

IV

Notwendig

V

Erforderlich

VI

Ausreichend

II - V

Eingeschränkt

 

Sonstiges

Hinweis: Ein Triage-Plan ist eine Argumentationshilfe gegenüber dem Ordnungsamt. Sie weisen damit nach, dass Sie nicht leichtfertig unnötige Behandlungen durchführen.

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