Triage in der Zahnarztpraxis: Mit einem Triage-Plan Abläufe optimieren
In einigen Bundesländern dürfen nur noch zahnärztliche Notfälle behandelt werden, andere sind weniger streng. Es gelten lediglich Einschränkungen zum Schutz von Ressourcen, Personal und Patienten. Der Spagat zwischen „notwendig“ und „nicht notwendig“ ist in dieser Situation schwierig.
Patient 1 ruft um 8:00 Uhr an und klagt über Beschwerden. Die Behandlung kann nach Meinung der Praxisleitung durchgeführt werden, ließe sich aber auch verschieben. Patient 2 ruft um 8:15 Uhr an, die Praxisleitung hält eine sofortige Behandlung für nötig. Die Behandlungsfolge muss in solchen Fällen im Austausch zwischen Patient und Praxis entschieden werden – genau das ist die Triage.
Erstellen Sie Ihren eigenen Triage-Plan
Mit Ihrem eigenen Triage-Plan können Sie sichergehen, dass Sie die Dringlichkeit richtig einschätzen. Unterteilen Sie Ihre Behandlungen folgendermaßen:
Angaben des Patienten | z. B. | Maßnahme * | Einstufung ** |
Akut |
| SOP ... |
|
Schwere Schmerzen |
| SOP ... |
|
Schmerzen (Skala 1–6) |
| SOP ... |
|
Probleme |
| SOP ... |
|
Reparaturen |
| SOP ... |
|
Behinderungen |
| SOP ... |
|
Leichte Beschwerden |
| SOP ... |
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Unsicher (Schmerzen auf einer Skala von 1–6 einordnen lassen) |
| SOP ... |
|
* Ordnen Sie die Maßnahmen nach den SOP der KZBV ein: SOP 1a – SOP 5 (SOP = System von Standardvorgehensweisen)
** Einstufung |
|
I | Notfall |
II | Dringend |
III | Nicht verschiebbar |
IV | Notwendig |
V | Erforderlich |
VI | Ausreichend |
II - V | Eingeschränkt |
| Sonstiges |
Hinweis: Ein Triage-Plan ist eine Argumentationshilfe gegenüber dem Ordnungsamt. Sie weisen damit nach, dass Sie nicht leichtfertig unnötige Behandlungen durchführen.
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