Termine für neue Patienten werden anders vergütet – weniger Einnahmen für Praxen?
Neupatientenregelung wird abgeschafft
Erst vor 3 Jahren war die Neupatientenregelung eingeführt worden, jetzt wird sie wieder abgeschafft. Der Bundestag stimmte den Plänen des Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD) zu. Er hatte wegen des ca. 17 Milliarden großen Defizits der Gesetzlichen Krankenkassen ein Gesetz auf den Weg gebracht, das unterschiedliche Maßnahmen vorsieht, um die Ausgaben der Krankenkassen zu senken. Um dieses Finanzstabilisierungsgesetz hatte es im Vorfeld bereits einigen Ärger gegeben.
Besonders der Wegfall der Neupatientenregelung zum 1. Januar 2023 hatte für Proteste gesorgt. Ärzte befürchten, dass neue Patienten nun länger auf einen Termin beim Facharzt warten müssen, weil der Anreiz zur schnellen Terminvergabe mit dem neuen Gesetz deutlich geringer ausfällt. Da Arztpraxen durch ein insgesamt hohes Patientenaufkommen, Fachkräftemangel und steigende Energiekosten stark belastet sind, kommt der Wegfall von insgesamt 400 Millionen Euro extrabudgetärer Vergütung für die Praxen zur Unzeit.
Höhere Pauschalen sollen für schnellere Terminvergabe sorgen
Für Patientinnen, die neu eine Facharztbehandlung benötigen oder durch Umzug oder andere Umstände eine neue Hausarztpraxis suchen, konnten Ärztinnen die Leistungen bisher in voller Höhe abrechnen. Diese Möglichkeit soll zum 1. Januar durch höhere Pauschalen bei der Vermittlung durch die Terminservicestellen der Krankenkassen ersetzt werden. Je schneller die Patienten eine Behandlung bekommen, desto höher sollen die Zuschläge zu den Versichertenpauschalen ausfallen.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und andere Ärztevertreter bezweifeln aber, dass die neue Regelung die Verdienstausfälle ausgleichen kann. Sie befürchten, dass Patientinnen dringend benötigte Facharzttermine nicht mehr so zeitnah bekommen, was dann von den Hausarztpraxen kompensiert werden müsste. Dabei besteht das Risiko, dass sich die Versorgung der Patienten verschlechtert.
Karl Lauterbach geht hingegen davon aus, dass die vorgesehene Erhöhung der Versicherten- und Grundpauschale für Vermittlung und schnellere Terminvergabe zu einem „Abbau der Zweiklassenmedizin“ führen wird.
Drittes Entlastungspaket der Regierung ermöglicht Inflationsprämien – auch für MFAs und ZFAs
Das dritte Entlastungspaket der Bundesregierung sieht vor, dass Unternehmen und Selbstständige ihren Mitarbeitern eine von Sozialabgaben und Steuern befreite Einmalzahlung zukommen lassen können. Diese sogenannte Inflationsprämie in Höhe von bis zu 3.000 Euro können auch Arztpraxen nutzen, um MFAs und ZFAs bei den aktuell steigenden Lebenshaltungskosten zu unterstützen. Sie mussten bisher auf einen Corona-Bonus verzichten, obwohl sie in der Pandemie durch Mehrarbeit und psychischen Stress stark belastet waren. Mit der Inflationsprämie könnten Praxisbesitzer deshalb ihren Mitarbeiterinnen gegenüber zugleich auch eine willkommene Wertschätzung ausdrücken.
Dafür müssten Praxisinhaberinnen die Prämie bis zum 31. Dezember 2024 auszahlen und im Lohnkonto der Mitarbeiterin aufführen. Dazu genügt auch ein Hinweis auf dem Überweisungsträger, etwa „Preissteigerung“. Arbeitgeber sollten die Zahlung individuell mit den Mitarbeitern in einer Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag festhalten.
Der Praxisberater Wolfgang Apel weist auf die Vorteile der Inflationsprämie hin, die sie auch für die Praxis selbst hat. Er sagt: „Bei einer steuerfreien Einmalzahlung kommt das Geld eins zu eins bei den Mitarbeitern an und gleichzeitig fällt der Arbeitgeberanteil an den Sozialabgaben weg. Wir dürfen nicht vergessen, dass eine MFA die Teuerungsrate von zuletzt 7,9 % noch viel mehr auf dem Konto spürt als etwa ihr Chef. Für die meisten ist es derzeit echt hart.“ Er hält die Prämie auch für ein Instrument zur Mitarbeiterbindung und zur mittel- und langfristigen Sicherung von Praxiseinnahmen. Denn den steigenden Ausgaben könne man als Team erfolgreicher begegnen, wenn es z. B. darum geht, sie durch steigende Einnahmen wieder auszugleichen.
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