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Telemedizinische Diagnostik in der Zahnarztpraxis

Beratung und Diagnostik finden auch in Zahnarztpraxen im Augenblick vermehrt per Telefon statt. Sie haben unterschiedliche Möglichkeiten, telefonische Beratung und telemedizinische Diagnostik abzurechnen. Weder in der GOZ noch im BEMA gibt es allerdings separate Abrechnungspositionen dafür.

Unsere beiden Checklisten zeigen Ihnen, mit welchen Positionen Sie Ihre Leistungen trotzdem abrechnen können.

Hier können Sie sich die Checkliste Abrechnung Beratung BEMA herunterladen.

Hier können Sie sich die Checkliste Abrechnung Beratung GOZ herunterladen.

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