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Sturzprävention bei älteren Menschen: Was Sie tun können und wie Sie das abrechnen

Viele Stürze älterer Patienten könnten vermieden werden, wenn diese besser über Präventionsmöglichkeiten und vor allem die Bedeutung körperlicher Aktivität informiert wären. Daher sollten Sie mit Ihren Patienten ab dem 70. Geburtstag im Zusammenhang mit dem geriatrischen Basisassessment über diese Maßnahmen sprechen.

Einen Teil dieser Aufgabe kann eine qualifizierte MFA (VERAH, NäPa etc.) übernehmen, die anhand von Checklisten beim geriatrischen Basisassessment auch nach Stürzen oder Risiken fragt und neben den üblichen Tests eine Ganganalyse durchführt. Die Abrechnung der GOP 03360 ist allerdings nur möglich, wenn die Testauswertung durch eine Ärztin/einen Arzt vorgenommen wird. Man weiß heute, dass ab einem Schritttempo unter 0,8 Meter pro Sekunde das Sturzrisiko steigt; das kann in der Praxis überprüft werden. Es ist wichtig, die älteren Menschen „in Bewegung zu bringen“, jede noch so kleine Aktivität hilft.
 

Zwei Verordnungsmöglichkeiten haben Sie dazu

Im Heilmittelkatalog finden sich beim langfristigen Heilmittelbedarf unter der Rubrik „geriatrische Symptome“ einige Diagnosen, die dazu berechtigen, Patienten ab dem 70. Geburtstag regelmäßige physikalische Therapie zu verordnen.

Möglichkeit Nummer zwei ist die Verordnung von Funktionstraining (Trocken- oder Wassergymnastik) auf Muster 56. Die Ausstellung von Muster 56 können Sie mit der GOP 01621 abrechnen.

 

GOP

Leistung

Wert 2023

Bemerkung

03360

Hausärztlich-geriatrisches Basisassessment

113 P.
12,99 €

  • Einmal im BHF
  • Max. 2-mal im Krankheitsfall
  • Ab dem 70. Geburtstag eines Menschen mit Pflegegrad und/oder bei geriatrietypischen Erkrankungen (vorher nur bei speziellen Krankheitsbildern)

01621

Ausstellung der vereinbarten Vordrucke nach den Mustern 11, 53 oder 56 (Reha-, Sport- oder Funktionstraining)

44 P.
5,06 €

  • Verordnung für 12 Monate möglich
  • Bei Weiterverordnung nach 1 Jahr Begründung erforderlich

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