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Steigender Punktwert für Zahnersatz und Kronen

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband haben ihre Verhandlungen zum Punktwert bei Zahnersatz und Zahnkronen noch vor Weihnachten erfolgreich abgeschlossen.

Nach intensiven und sachorientierten Gesprächen haben sich die Selbstverwaltungspartner auf Bundesebene einvernehmlich auf eine Erhöhung des Punktwerts für das Jahr 2020 um 3,0 % im Vergleich zum aktuellen Wert geeinigt. Das sei ein gutes und für alle Beteiligten ökonomisch tragfähiges Ergebnis, das im Konsens habe erreicht werden können, teilten KZBV und GKV-Spitzenverband mit.

Demnach werden die Honorare der Vertragszahnärzte in Deutschland für Zahnersatzleistungen entsprechend steigen. Der bundesweit geltende Punktwert liegt zukünftig bei 0,9576 Euro. Dieser Punktwert wird bei allen Heil- und Kostenplänen angesetzt, die ab dem 1. Januar 2020 ausgestellt werden.

Festzuschüsse und das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)

Gesetzlich krankenversicherte Patienten haben bei Zahnersatz seit 2005 Anspruch auf befundbezogene Festzuschüsse. Diese umfassen derzeit 50 % des Betrags, der für die entsprechende, durchschnittliche Regelversorgung zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) festgelegt ist. Im Rahmen des kürzlich verabschiedeten Terminservice- und Versorgungsgesetzes wird dieser Anteil zum 1. Oktober 2020 auf dann 60 % erhöht. Im Zuge dessen steigen auch die Boni, die Versicherte erhalten, die mit ihrem Bonusheft eine regelmäßige Inanspruchnahme zahnärztlicher Vorsorgeuntersuchungen nachweisen können, von 60 % beziehungsweise 65 % auf 70 % beziehungsweise 75 %.

Weitere Informationen zum Thema Zahnersatz finden Patienten im Netz auf der Seite der KZBV.

Dieser Beitrag stammt aus dem aktuellen Newsletter ZFA exklusiv online.

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