Sparen an der PZR? Klären Sie über wahre Kosten auf!
Das Patientenrechtegesetz bietet Ihnen die Möglichkeit, Vorteile und Nutzen der PZR darzustellen. Nutzen Sie alle Schritte der gesetzlich vorgeschriebenen Aufklärung, um die Bedeutung der PZR hervorzuheben:
- Diagnose und Indikation: Stellen Sie dar, warum die PZR für die Mundgesundheit eine wichtige Rolle spielt. Viele Allgemeinerkrankungen können durch Keime in der Mundhöhle verursacht werden oder sich verschlechtern (s. „Folgen der Unterlassung“).
- Therapie: Die PZR ist ein anerkanntes Therapiemittel, um die Mundgesundheit zu fördern.
- Therapiealternativen: Entfernung von Belägen als „kleine PZR“.
- Prognose: Heben Sie die Vorzüge einer stabilen Mundgesundheit hervor.
- Folgen der Unterlassung:
- Zahnersatz, egal ob festsitzend, herausnehmbar oder mit Implantaten, erfordert eine gute Mundgesundheit. Ansonsten können Neuanfertigungen nötig sein, was erhebliche Kosten verursacht und die Lebensqualität einschränkt.
- Bei Frauen mit Kinderwunsch können Keime zu Fehlgeburten führen.
- Herz- und Kreislauferkranken werden durch schlechte Mundgesundheit negativ beeinflusst.
- Therapien mit Bisphosphonaten können zu Komplikationen führen, wenn wegen mangelhafter Mundhygiene Therapien notwendig werden.
- Bei einem gestörten Immunsystem ist eine mangelhafte Mundhygiene ein echtes Risiko.
Erläutern Sie eingehend die Risiken bei Unterlassung: Verschlechterung des Allgemeinzustandes UND Folgekosten (z.B. für Zahnersatz).
- Behandlungsablauf: Erläutern Sie den Ablauf der PZR bzw. der „kleinen PZR“.
- Risiken: Stellen Sie auch die Risiken einer PZR dar: Blutungsneigung, Emphysem.
- Kosten: Stellen Sie die Kosten dar, weisen Sie aber auch darauf hin, dass viele GKVen einen Zuschuss zur PZR bezahlen (siehe unten: „GKV unterstützt PZR“).
- Entscheidung: Der Patient oder die Patientin muss sich verbindlich und schriftlich für oder gegen die PZR entscheiden.
GKV unterstützt PZR
Viele GKVen haben den Nutzen der PZR erkannt und bieten freiwillige Zuzahlungen zur privaten PZR an. Insbesondere Risikopatienten sollten bei ihrer GKV nachfragen und ggf. auf Programme zur PZR-Kostenbeteiligung anderer GKVen verweisen. Oft werden bei Nachfrage Einzelfallentscheidungen getroffen und die Kosten für die PZR erstattet.
Gesetzlich Versicherte können den Kostenvoranschlag für die PZR bei ihrer GKV einreichen und auf Kostenübernahme prüfen lassen. Risikopatienten sollten dabei auf ihre Erkrankungen hinweisen. Die GKV hat 3 Wochen Zeit, um den Antrag zu prüfen, deshalb immer den Eingang des Kostenplans erfragen! Reagiert die GKV nicht innerhalb der 3 Wochen, gilt der Plan als genehmigt und die GKV muss die Kosten übernehmen.
Auch private Zusatzversicherungen beteiligen sich oft an den Kosten einer PZR. Patientinnen und Patienten sollten auch dort nachfragen bzw. in den Versicherungsbedingungen nachlesen.
Kostenaufklärung kann ZFA übernehmen
ZFAs können neben der fachlichen und zahnmedizinischen Information auch über die Kostenerstattung von GKV und/oder Zusatzversicherung aufklären. Vielen Patientinnen und Patienten fällt mit der Möglichkeit der Kostenerstattung die Entscheidung für die PZR leichter.
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