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So steigern Sie 2019 die Umsätze Ihrer Arztpraxis

Bei all den Budgetierungen und faktischen Honorarkürzungen, wie 2018 beispielsweise bei den Laborleistungen, sollten Sie darauf achten, das Umsatzpotenzial Ihrer Praxis voll auszuschöpfen. Gehen Sie zum Jahreswechsel diese Liste mit Ihrem Praxisteam durch, um zu prüfen, wo Sie noch aktiv(er) werden können:

  • Führen Sie für alle Patienten konsequent die gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen (wie Gesundheitsuntersuchung, Krebsvorsorge, Hautkrebsuntersuchung, Koloskopieberatung, Bauchaortenscreening etc.) durch. Sie werden extrabudgetär vergütet.
  • Impflücken zu schließen ist wichtig – die richtigen GOPs abzurechnen ebenso. Auch Impfungen werden extrabudgetär vergütet. Überprüfen Sie bei jeder Gesundheits- oder Vorsorgeuntersuchung sowie bei Wundversorgungen den Impfstatus. Nutzen Sie auch Ferienzeiten gezielt dazu, Impfungen bei den Patienten anzusprechen.
  • Geben Sie bei jedem relevanten Fall die Laborausnahmekennziffern in Ihre Praxissoftware ein, damit Laboruntersuchungen nicht unnötig Ihren Wirtschaftlichkeitsfaktor belasten.
  • Nutzen Sie die verschiedenen Verträge und Versorgungsprogramme diverser Krankenkassen (KV-spezifische, regionale Regelungen und  Satzungsleistungen). Beispiele: Pro Niere, Willkommen Baby!, Rheuma-VOR (Kooperationsvereinbarung), AOK-Behandlungsprogramm Depression und Burn-out.
  • Schließen Sie einen Kooperationsvertrag, wenn Sie mehrere Patienten im selben Altenheim betreuen: Das sichert Ihrer Praxis die vergleichsweise gut honorierten Leistungen des Kapitels 37.
  • Bei Krankenkassenwechsel durch den Patienten innerhalb eines Quartals beginnt ein neuer (zweiter) Behandlungsfall. Denken Sie daran, dass bestimmte GOPs (wie 03000 und 03360 sowie Chronikerpauschalen etc.) erneut abrechenbar sind.
  • Behandeln Sie Patienten nach ambulanten OPs nur, wenn Sie vom Operateur einen Überweisungsschein für die postoperative Behandlung bekommen. Ansonsten schicken Sie den Patienten konsequent zum Operateur zurück, denn ohne Überweisung arbeiten Sie am Ende ohne Honorar.
  • Notieren Sie möglichst sofort, wann Patienten zu „Unzeiten“ beraten werden, damit Sie nicht vergessen, die GOPs 01100, 01101 bzw. 01102 abzurechnen.
  • Falls Sie bis jetzt noch keine NäPa im Team haben: Die Fortbildungskosten amortisieren sich relativ schnell durch die NäPa-Pauschale und die NäPa-Besuchsziffern. Außerdem gewinnt die Praxisleitung dadurch Zeit, in der zusätzliches Honorar erwirtschaftet werden kann.
  • Rechnen Sie nach, ob sich angesichts Ihrer Patientenstruktur und Ihres Einzugsgebiets der Aufwand für die Einführung einer Videosprechstunde für Sie lohnt (GOPs 01450, 01439).
  • Nehmen Sie Beratungsangebote Ihrer KV wahr und besprechen Sie quartalsweise Ihre Honorarunterlagen. So können Sie Abrechnungsprobleme frühzeitig klären und teure Regresse vermeiden.
  • Lehnen Sie Patienten mit Arbeits- und Wegeunfällen nicht aus Angst vor hohem Arbeitsaufwand ab. Sie dürfen die Erstversorgung immer übernehmen und abrechnen. Selbst dann, wenn der Patient anschließend noch zum D-Arzt geschickt werden muss. Die UV-Träger bezahlen immer noch jede Menge Einzelleistungen, und die sogar höher als bei der GKV.
  • Sehen Sie sich die HzV-Verträge Ihres Bundeslandes und der verschiedenen Krankenkassen an und rechnen Sie nach, inwieweit Sie von diesen profitieren könnten. Je nach Patientenklientel und erbrachten Leistungen kann die HzV trotz des höheren Aufwands rentabler sein als die KV-Abrechnung. Informationen erhalten Sie bei Ihrem Hausärzteverband.

 

Dieser Beitrag stammt aus der aktuellen Ausgabe von Praxismanagement & QM aktuell für die Arztpraxis.


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