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So gelingt der Kostenvoranschlag

Patientinnen und Patienten sind an Zuzahlungen zur Erweiterung der GKV-Sachleistung gewöhnt. Gute Planung und Organisation des Kostenvoranschlags sind dennoch wichtig, damit es bei Rechnungslegung nicht zu unangenehmen Überraschungen kommt.

Kostenvoranschlag für gesetzlich Versicherte

Was nicht vereinbart wurde, darf nicht berechnet werden. Planen Sie alle privaten Leistungen inklusive aller möglichen Begleitleistungen genau. Alle privaten Leistungen müssen vor Erbringung vereinbart worden sein. 

Behalten Sie dabei alle Positionen im Blick, besonders die seltenen Leistungen. Werden sie im Laufe der Behandlung notwendig und waren vorher nicht vereinbart worden, können Sie sie nicht in Ihre Rechnung aufnehmen. Haben Sie Leistungen allerdings vereinbart, die später doch nicht nötig werden, freut sich der Patient, denn die Rechnung wird günstiger. 

Planen Sie den Faktor angemessen. Nehmen Sie lieber alle planbaren Leistungen auf und passen den Faktor an, anstatt auf Leistungen zu verzichten. Wünschen Sie einen bestimmten Betrag, können Sie den Faktor der aufgeführten Positionen so anpassen, dass die Endsumme für Sie passend ist.
 

Kostenvoranschlag für privat Versicherte

Hier ist die Maßgabe nicht ganz so streng. Sie können sich im Kostenvoranschlag auf die Hauptleistung beschränken und Begleitleistungennach Bedarf berechnen. Achten Sie aber darauf, dass Kostenvoranschlag und Endabrechnung nicht zu weit auseinanderliegen. Eine transparente Leistungsplanung bedeutet auch hier, dass Sie planbare Begleitleistungen berücksichtigen, sodass Sie am Ende wirklich nur die nicht planbaren unvorhergesehen Leistungen zusätzlich berechnen müssen. 

Auch hier können Sie die Faktorgestaltung bereits im Kostenvoranschlag berücksichtigen, denn auch die Umstände nebst Schwierigkeit sollten im Kostenvoranschlag berücksichtigt werden. Planen Sie mit Faktor 2,3+ bis 3,5, dann fordert Ihre Software möglicherweise bereits eine Begründung. Diese können Sie allgemein formulieren, z. B. so:

Kostenplanung, eine individuelle Begründung erfolgt gemäß § 5 und § 10 der GOZ auf der Rechnungslegung.
 

In 10 Schritten zum Kostenvoranschlag

Achten Sie auf Ihren praxisindividuellen Behandlungsablauf und nutzen Sie die einzelnen Therapieschritte für Ihre Kostenplanung. Gehen Sie folgendermaßen vor:

  1. Berechnen Sie die Kosten für die Planung direkt in der Patientenkartei, nicht im Kostenplan – GOZ 0030/0040.
  2. Benennen Sie die Hauptleitung und legen Sie die Therapieschritte fest.
  3. Planen Sie je Therapieschritt planbare Begleitleistungen wie z. B. Anästhesien.
  4. Planen Sie für jeden Therapieschritt optionale Begleitleistungen, z. B. Vitalitätsproben, Kontrolle nach 4050/4055, Oberflächenanästhesie oder die GOZ 2130.
  5. Planen Sie den Faktor je nach Schwierigkeit und lieber etwas höher ein – bei Rechnungslegung passen Sie den Faktor an und können ihn auch wieder verringern.
  6. Planen Sie analoge Positionen ein, wenn diese anfallen können.
  7. Planen Sie einen optionalen Zwischenschritt mit Begleitleistungen.
  8. Berücksichtigen Sie die nötigen Materialien.
  9. Berücksichtigen Sie Chairsideleistungen.
  10. Fordern Sie ab einen Betrag von 1.000,00 € die Kosten von der ZT an.

 

Berechnung vs. Erstattung bei Rechnungslegung

Informieren Sie Ihre Patientinnen und Patienten über den Kostenvoranschlag hinaus. Weisen Sie beispielsweise auf Erstattungsprobleme im Zusammenhang mit analoger Berechnung, Zahntechnik und Faktorerhöhungen hin. Erläutern Sie, dass Sie nach GOZ/GOÄ in der gültigen Fassung berechnen, die Versicherungen jedoch nach dem individuellen Versicherungsvertrag erstatten.

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