Seit heute können Patienten nicht mehr telefonisch krankgeschrieben werden
Das bedeutet für Sie, dass Patienten ab heute wieder in die Praxis kommen, wenn sie unter leichten Beschwerden der oberen Atemwege leiden und deshalb eine AU-Bescheinigung benötigen. Das gilt auch für Eltern, die wegen der Erkrankung eines Kindes eine ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld benötigen. AU-Bescheinigungen, die bis 19. April telefonisch ausgestellt wurden, sind weiterhin gültig.
Neben dem Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) Dr. Andreas Gassen kritisierten den Beschluss auch der SPD-Abgeordnete Karl Lauterbach, die bayerische Gesundheitsministerin Melanie Huml und der Vorsitzende des Bayerischen Hausärzteverbands (BHÄV) Dr. Markus Beier. Huml befürchtet, „dass nun auch COVID-19-Patienten wieder in den Arztpraxen erscheinen und dadurch andere Menschen anstecken. Das muss verhindert werden“, so die Deutsche Ärztezeitung.
Was halten Sie und Ihre Kolleginnen davon?
Aber auch unter MFAs ist die Rücknahme dieser Regelung höchst umstritten. Das PKV Institut hatte schon am vergangenen Freitag die Meldung auf Facebook gepostet und gefragt, wie die Einschätzung der MFAs lautet. Einhellige Meinung auch hier: viel zu früh und ohne die nötige Schutzausrüstung, die fast überall nach wie vor fehlt oder zumindest nur in geringer Menge vorhanden ist, eine echte Gefahr nicht nur für Patienten, sondern auch für MFAs und Ärzte. Lesen Sie dazu die Kommentare unserer Follower auf Facebook.
Den Beschluss des G-BA lesen Sie hier.
© 2025 PKV Institut GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
Sämtliche Texte und Bilder in unserem Online-Magazin sind urheberrechtlich geschützt. Bitte beachten Sie, dass auch dieser Artikel urheberrechtlich geschützt ist und nur mit schriftlicher Genehmigung des PKV Instituts wiederveröffentlicht und vervielfältigt werden darf. Wenden Sie sich hierzu bitte jederzeit unter Angabe des gewünschten Titels an unsere Redaktionsleitung Silke Uhlemann: redaktion(at)pkv-institut.de. Vielen Dank!
Die Nutzung der Inhalte des Online-Magazins für Text und Data Mining im Sinne des § 44b UrhG ist ausdrücklich vorbehalten (§ 44b Abs. 3 UrhG) und daher verboten. Die Inhalte dieses Werkes dürfen nicht zur Entwicklung, zum Training und/oder zur Anreicherung von KI-Systemen, insbesondere von generativen KI-Systemen, verwendet werden.
Jetzt neu
Fernlehrgang Quereinstieg Zahnarztpraxis
✓ Schnelle Integration in das Praxisteam
✓ Praxisnahes und staatlich geprüftes Lernkonzept
✓ Flexibles Lernen neben dem Beruf
Unsere Online-Seminare
Entdecken Sie jetzt unsere Online-Seminare und bleiben sie immer up-to-date!