Schutzimpfung gegen Affenpocken: Nur bei Risikogruppen eine Kassenleistung
Erforderlich ist eine zweimalige Impfung im Abstand von mindestens 28 Tagen. Bei Personen, die bereits früher gegen Pocken geimpft wurden, ist eine Impfstoffdosis ausreichend.
Die Abrechnung der Impfleistung erfolgt nach der GOP 89134 A (erste Dosen eines Impfzyklus bzw. unvollständige Impfserie) bzw. 89134 B (letzte Dosis eines Impfzyklus nach Fachinformation oder abgeschlossene Impfung).
Abrechnungsbeispiel
Impfung bei einem 39-jährigen Patienten mit dringendem Verdacht auf eine Infektion mit dem Affenpocken-Virus (ICD-10: B04) aus dem genannten Personenkreis.
Abrechnung nach EBM:
GOP | Leistung | Wert 2022 |
03003 | Versichertenpauschale ab Beginn des 19. bis zum vollendeten 54. Lebensjahr | 114 P. |
32006 | Erkrankungen oder Verdacht auf Erkrankungen, bei denen eine gesetzliche Meldepflicht besteht | --- |
03230 | Problemorientiertes ärztliches Gespräch | 128 P. |
89134 A | Erste Dosis eines Impfzyklus | Je nach KV-Bereich |
Die STIKO empfiehlt den Einsatz des Pockenimpfstoffes Imvanex, der nicht nur als Indikationsimpfung, sondern auch als Postexpositionsprophylaxe (PEP) nach Affenpockenexposition eingesetzt werden kann.
Beachten Sie: Es handelt sich nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 Infektionsschutzgesetz (IfSG) um eine meldepflichtige Erkrankung. Praxen mit Patientinnen und Patienten mit Verdacht auf eine Affenpocken-Infektion können die Laboruntersuchung auf Muster 10 anfordern. Als Untersuchungsmaterial dient ein trockener Abstrich aus offenen Hautläsionen, Vestikelflüssigkeit oder Krustenmaterial.
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