

Schrittweise Einführung der ePA, Sanktionen vorerst ausgesetzt

Die bisherige Testphase der elektronischen Patientenakte (ePA) sei zufriedenstellend verlaufen, so der geschäftsführende Bundesgesundheitsminister bei seiner Rede zur Eröffnung der DMEA. Die Erfahrungen der teilnehmenden Praxen seien mehrheitlich positiv ausgefallen. In Hamburg, Franken und in Teilen von Nordrhein-Westfalen testeten rund 300 Praxen die ePA seit dem 15. Januar. Ursprünglich sollte bereits nach 4 Wochen die Nutzungspflicht für Praxen und Kliniken beginnen, diese wurde u. a. aufgrund von Sicherheitslücken, jedoch bis Anfang April verlängert. Die Sicherheitsprobleme seien bereits gelöst worden, so Lauterbach. Dafür arbeite man eng mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zusammen.
Verpflichtung für Praxen weiterhin ausgesetzt
Außerhalb der Modellregionen soll die ePA nun stufenweise in eine „Hochlaufphase“ eintreten. Dann hätten Praxen und Einrichtungen die Chance, sie intensiver zu testen. Wichtig: Die Nutzung bleibe vorerst weiterhin freiwillig. Dies begrüßt u. a. die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). „Eine schrittweise und zunächst freiwillige Einführung der ePA, wie vom geschäftsführenden Bundesgesundheitsminister angekündigt, ist folgerichtig und konsequent“, so Dr. Sibylle Steiner, Vorstandsmitglied der KBV in einer Pressemitteilung. Es sei gut, dass Aussagen aus den Testpraxen aufgenommen wurden. Als positiv bewertete sie die Aussage Lauterbachs, dass auch künftig niemand Sanktionen befürchten müsse, der unverschuldet die ePA nicht einsetzen kann.
Anke Richter-Scheer, stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL), äußert sich in einer Pressemitteilung ebenfalls zufrieden: „Eine sofortige Nutzungsverpflichtung hätte der elektronischen Patientenakte zum gegenwärtigen Zeitpunkt erheblichen Schaden zugefügt, große Unsicherheit in der Nutzung und Akzeptanzprobleme wären die Folge gewesen.“ Sie sieht die Chance, dass die ePA ein „echter Gamechanger“ werden könne, was den Überblick über die Gesundheitshistorie und den aktuellen Zustand des Patienten beträfe. Dafür dürfe die ePA jedoch keine zusätzlichen Hürden erzeugen.
Wann die ePA außerhalb der Testregionen nutzbar ist und ab welchem Datum sie bundesweit für die Praxen verpflichtend wird, steht noch nicht fest.
Transparenz und Wahlfreiheit
Bei der Vorstellung des 33. Tätigkeitsberichts zeigt sich Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), zuversichtlich, was den Datenschutz der ePA betrifft. Sie setzt auf Transparenz und Wahlfreiheit für die Patientinnen und Patienten. „Mein Ziel ist, dass niemand die ePA nutzt oder nicht nutzt, nur weil er oder sie sich nicht ausreichend gut informiert fühlt.“ So konnte die BfDI bereits erreichen, dass Versicherte, die sich für einen Widerspruch gegen die ePa entscheiden, dies über sämtliche Kommunikationskanäle mitteilen könnten. Zudem habe die BfDI beim Forschungsdatenzentrum darauf hingewirkt, dass die Grundsätze der Vertraulichkeit und der Datenminimierung gewahrt würden.
Wie nutzerfreundlich ist die ePA?
Der Erfolg der ePA wird zu einem großen Teil auch mit der Benutzerfreundlichkeit für die Patientinnen und Patienten zusammenhängen. Das zeigt nun eine aktuelle Studie des Fachgebiets Arbeitswissenschaft an der TU Berlin, veröffentlicht im Fachjournal Frontiers in Digital Health.
An der Studie nahmen 30 Personen teil. Sie testeten u. a. Aspekte wie die Bedienung, wie verständlich die Inhalte waren und wie einfach sie auf Services zugreifen konnten. Ergebnis: Ein modernes, professionelles Design fördert das Vertrauen, während gestalterische Mängel wie unübersichtliche Layouts oder Rechtschreibfehler für Skepsis sorgen. Entscheidend sind zudem klar strukturierte Informationen ohne Fachjargon, transparente Datenverwaltungsfunktionen und eine leicht auffindbare Datenverwaltung. Den Einsatz von Chatbots im Kundenservice lehnte die Mehrheit der Teilnehmer ab und wünscht sich menschliche Ansprechpartner.
MT
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