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QR-Code und ICD-Codierung – das gilt es bei eAU und eRezept zu beachten

Die digitale Einbindung von Zahnarztpraxen schreitet voran. Die Ziele sind: Vereinfachung, Verwaltungsabbau und Sicherheit. Setzen Sie rechtzeitig die Weichen für die Umstellung.

Elektronische Bescheinigung über Arbeitsunfähigkeit (eAU)

Ab dem 01.10.2021 gilt die eAU. Das bedeutet: Sie müssen die Arbeitsunfähigkeit digital an die GKV Ihres Patienten übermitteln. Arbeitgeber haben etwas länger Zeit. Für sie gilt die digitale Meldung erst ab dem 01.07.2022.

Die Daten der AU werden mit dem elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) für die qualifizierte elektronische Signatur legitimiert und mittels KIM übermittelt. Für Patienten und Arbeitgeber ändert sich zunächst nichts. Sie erhalten bis auf Weiteres den Ausdruck in Papierform.

Tipp: Aktuell haben noch nicht alle Krankenkassen die Umstellung auf die eAU vollzogen. Erfassen Sie in einer Liste, an welche Kassen Sie die AU bereits digital übermitteln können.
 

eAU: ICD muss elektronisch übermittelt werden!

Ab dem 01.10.2021 MÜSSEN Sie die zahnärztliche Diagnose mittels ICD (Code ICD-10 GM) übermitteln. Die ICD-Codierung ist bei Arztpraxen schon lange Standard. Zahnarztpraxen konnten bislang die Diagnosen einer AU in Klartext verfasst. Damit ist jetzt Schluss. Grundlage dafür ist das SGB V § 295 Abs. 1 Satz 2. Entsprechende ICD-Zuordnungen finden Sie auf der Seite der KZBV.
 

Elektronisches Rezept (eRezept)

Versicherte einiger Krankenkassen (Die Techniker, BARMER, DAK, AOK Bayern, HEK und BIG) können bereits jetzt eRezepte nutzen. Für alle anderen wird das eRezept ab dem 01.01.2022 Wirklichkeit. Der Ablauf ist einfach:

  1. In der Praxis wird der QR-Code für das betreffende Medikament generiert.
  2. Die Daten werden für den Patienten freigegeben (der Patient muss dazu die eRezept-App auf seinem Smartphone installiert haben).
  3. In der Apotheke wird der QR-Code ausgelesen und der Patient erhält sein Medikament.

Ihre Patienten können das eRezept auch bei Versandapotheken einreichen.

Wichtig: Auch wenn der Trend in die andere Richtung geht, können Sie auch nach dem 01.01.2022 noch Papierrezepte ausstellen. Damit haben gerade ältere Patienten etwas länger Zeit, um sich auf die digitale Variante einzustellen. Für Privatrezepte ist noch keine E-Variante in Sicht. Sie stellen sie bis auf Weiteres als Papierrezept aus.

Weitere Informationen für Sie und Ihre Patienten gibt es hier: eRezept und eAU

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