QM-Richtlinie wird maßgeblich erweitert
Was heißt das konkret?
Da Sie in Ihrer Praxis an die Vorgaben der QM-Richtlinie gebunden sind, sollten Sie sich schon bald mit der Frage befassen, mithilfe welcher Maßnahmen Sie Anzeichen für Missbrauch und Gewalt erkennen, wie Sie adäquat darauf reagieren und wie Sie zukünftig Missbrauch und Gewalt vorbeugen und verhindern können. Das ist keine ganz leichte Aufgabe. Deshalb sollten Sie ihr genügend Zeit und Raum widmen. Am besten gemeinsam im Team, mit Ihrer QM-Beauftragten und Praxisleitung.
Als medizinische Einrichtung kommt Ihnen in der Prävention eine besondere Rolle zu: Sie können Kindern und Jugendlichen, aber auch indirekt Betroffenen Unterstützung und Hilfe anbieten. Das gelingt Ihnen am besten, wenn Sie ein Schutzkonzept entwickeln. Dazu gehören die Sensibilisierung und die Schulung des gesamten Teams, Handlungsempfehlungen und ein strukturiertes Vorgehen im Falle eines Verdachtes ebenso wie das Vorhalten von Informationsmaterialien und Kontaktadressen. Die Entwicklung eines Schutzkonzepts gilt umso mehr für Kinder- und Jugendarztpraxen, da Kinder und Jugendliche Hauptzielgruppe der Schutzkampagne sind.
Die KBV unterstützt Sie mit umfassendem Material und Fortbildungsangeboten
Sie stellt zu den Themen Intervention bei häuslicher Gewalt und Kindesmissbrauch ein vielfältiges Angebot auf ihrer Themenseite bereit. Hierzu zählen unter anderem ein Qualitätszirkelmodul, eine Online-Fortbildung sowie Arbeitsmaterialien. Aber auch Adressen von Hilfsorganisationen und Beratungsstellen nach Bundesländern sortiert sowie Material wie Flyer zum Auslegen und Plakate für Ihr Wartezimmer.
In Ihrer Praxis fühlt sich keiner fürs QM verantwortlich?
Das ist schlecht und sollte sich dringend ändern. Fürs QM ist jedes einzelne Teammitglied verantwortlich. Damit das aber wirklich auch so funktioniert, sollte eine Mitarbeiterin zur QM-Beauftragten benannt sein. Sie weiß, worauf es ankommt. Sie schult das Team. Sie ist im Gespräch mit der Praxisleitung und schiebt QM-Projekte an.
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