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Notdienst – wichtige Daten für die Hauszahnarztpraxis

Im Notdienst werden oft auch größere Behandlungen durchgeführt, die eine Weiterbehandlung nötig machen oder eine Befundänderung in der Karteikarte. Handeln Sie kollegial und geben Sie Ihren Notfallpatientinnen und -patienten wichtige Angaben für deren Hauszahnarztpraxis mit.

Ihr Notfallpatient ist gestresst, hat Schmerzen und wird sich aufgrund der Notsituation nicht alle Informationen über die Behandlung merken können. Halten Sie deshalb alles über die Notfallbehandlung schriftlich fest.
 

Datenblatt für die Notfallbehandlung

Nutzen Sie für Notfallbehandlungen eigens vorbereitete Datenblätter. Hierin sollten folgende Informationen eingetragen werden:

  • Name und Anschrift der Notfallpraxis
  • Sprechzeiten
  • Telefonnummer
  • E-Mail-Adresse
  • Ggf. Angaben über die Behandlerin/den Behandler im Notdienst
     

Außerdem sollte das Datenblatt Details zur Notfallbehandlung beinhalten:

  • Diagnosen und Befunde (z. B. Vitalitätsproben, kariöse Läsionen, RöBi-Auswertung usw.)
  • Empfehlung an die Patientin/den Patienten (z. B. häusliche Maßnahmen, Wiedervorstellung in der Hauszahnarztpraxis)
  • Geplante Therapie, die im Notdienst nicht ausgeführt werden konnte (z. B. Extraktion, Taschenbehandlung, PAR-Therapie)
  • Durchgeführte Therapie (z. B. Trepanation ohne WK, WK nicht möglich oder Trep. ausschließlich zur Schmerzausschaltung) und verwendete Materialien/Medikamente (z. B. medikamentöse Einlage mit …)
  • Für nötig erachtete Weiterbehandlung (z. B. ViPr nach cP/P, WK, Extraktion)
  • Ggf. Wünsche der Patientin/des Patienten (z. B. Zahnerhalt)

 

So rechnen Sie das Datenblatt ab

Die Übermittlung der Daten an die Hauszahnarztpraxis, z. B. in Form eines solchen Datenblattes, können Sie mittels GOÄ Ä 70 abrechnen. Handelt es sich um eine umfangreiche Datenübermittlung, nutzen Sie die GOÄ Ä 75. Im BEMA berechnen Sie die Positionen 7700 oder 7750.
 

Aufklärung auch im Notdienst!

Auch wenn es im Notdienst oft hektisch zugeht, nehmen Sie sich immer die Zeit für eine umfassende Aufklärung. Ohne Einverständnis der Patientin bzw. des Patienten nach erfolgter Aufklärung gilt Ihre Behandlung als Körperverletzung. Gemäß Patientenrechtegesetz müssen Sie über Folgendes aufklären:

  1. Diagnose, Befund
  2. Therapie
  3. Therapiealternativen
  4. Prognose
  5. Risiken
  6. Behandlungsablauf
  7. Folgen der Unterlassung
  8. Fragen Patient/in
  9. Entscheidung
     

Diese Daten aus der Aufklärung können Sie in das Datenblatt für die Hauszahnarztpraxis aufnehmen. Damit haben Sie ein optimales Behandlungsprotokoll verfasst, welches Sie der Patientin bzw. dem Patienten als Kopie aushändigen können (mit Berechnung der GOÄ Ä 70/75 bzw. 7700, 7750).

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