| Magazin

Neues Medikament gegen COVID-19 macht etwas Hoffnung

Die Grenze des Belastbaren ist in der Coronakrise für viele Praxisteams und Patienten inzwischen erreicht. Nun gibt es zusätzlich zu den Impfstoffen einen weiteren Hoffnungsschimmer: Medikamente, die mit Antikörpern gegen das Virus anrücken. Die Bundesregierung hat 400 Millionen Euro in die Hand genommen, um 200.000 Dosen von zwei verschiedenen Mitteln zu kaufen – als erstes Land in Europa.

Die Medikamente  sind für Risikopatienten im frühen Stadium einer COVID-19-Erkrankung gedacht. Sie enthalten Antikörper, die im Labor hergestellt werden. Diese Antikörper sollen sich an die sogenannten Spike-Proteine von SARS-CoV-2 binden und so verhindern, dass das Virus in die menschliche Zelle gerät, wo es sich vermehrt. Der Gedanke dahinter: Je weniger Viren in menschliche Zellen gelangen, desto milder der Krankheitsverlauf. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn geht davon aus, dass schwere COVID-19-Verläufe vermieden werden können. Bekannt ist, dass diese Art der Medikation sich bei Tetanus und Hepatitis B bewährt hat.

Donald Trump wurde schon behandelt

Beide Medikamente kommen aus den USA und sollen in wenigen Tagen in Deutschland eintreffen. Bisher bekanntester COVID-19-Patient, der eines davon bereits erhalten hat, ist Ex-Präsident Donald Trump. In den USA liegt eine Notzulassung vor, in der EU hat der Zulassungsprozess bisher noch nicht begonnen. Doch auch ohne Notzulassung sei eine Anwendung möglich, so das Paul-Ehrlich-Institut. Das Sicherheitsprofil reiche aus.

Unikliniken starten

Die Medikamente sollen zunächst in Universitätskliniken eingesetzt werden. Die Ärzte sind aufgefordert, Nutzen und Risiko der neuen Mittel individuell einzuschätzen. Virologen gehen nicht davon aus, dass Antikörper-Therapien die Pandemie stoppen. Für Intensivpatienten sei diese Therapie zu spät. Doch ist es ein weiterer Baustein, um SARS-CoV-2 unter Kontrolle zu bekommen.

© 2024 PKV Institut GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


Sämtliche Texte und Bilder in unserem Online-Magazin sind urheberrechtlich geschützt. Bitte beachten Sie, dass auch dieser Artikel urheberrechtlich geschützt ist und nur mit schriftlicher Genehmigung des PKV Instituts wiederveröffentlicht und vervielfältigt werden darf. Wenden Sie sich hierzu bitte jederzeit unter Angabe des gewünschten Titels an unsere Redaktionsleitung Silke Uhlemann: redaktion(at)pkv-institut.de. Vielen Dank!

Die Nutzung der Inhalte des Online-Magazins für Text und Data Mining im Sinne des § 44b UrhG ist ausdrücklich vorbehalten (§ 44b Abs. 3 UrhG) und daher verboten. Die Inhalte dieses Werkes dürfen nicht zur Entwicklung, zum Training und/oder zur Anreicherung von KI-Systemen, insbesondere von generativen KI-Systemen, verwendet werden. 

Jetzt Datenschutzbeauftragte werden!

Werden Sie zur Datenschutz­beauftragten und gewinnen Sie an Sicherheit – flexibel neben dem Beruf!