| Magazin

Neues zur Corona-Warn-App

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung gab am Mittwoch bekannt, dass das neue Formular zur Veranlassung von Corona-Tests fertig sei und den Praxen schon bald zur Verfügung stehe. Es enthält einen QR-Code, mit dem ein getesteter Patient sein Testergebnis online einsehen und dieses dann in der App freischalten kann, sofern das Ergebnis positiv ausfällt.

Sinn und Zweck des QR-Codes ist, dass das Verfahren beschleunigt wird und Menschen, die mit dem Infizierten Kontakt hatten, möglichst zeitnah über ihr Risiko, sich angesteckt zu haben, informiert werden.

Das neue Formular gibt es in der Ausführung 10C für Arztpraxen und OEGD für den öffentlichen Gesundheitsdienst. Aufgeteilt sind beide Formulare in einen Teil mit Informationen für das Labor und einen Teil, den der Versicherte bekommt. Beide enthalten denselben QR-Code. Das Muster 10C wird das bisherige Muster 10 ersetzen.

Beachten Sie: Das Formular darf nicht kopiert werden. Denn der QR-Code darf nur einmalig verwendet werden.

Ihre KV wird Sie darüber informieren, ab wann Sie die neuen Formulare beziehen können. Zeitgleich ist es dann auch in Ihrem PVS abrufbar. Bis dahin verwenden Sie weiterhin das Muster 10.

Klarstellung zur GOP 02402

Die im Zuge der Corona-Warn-App neu eingeführte GOP 02402 ist auch abrechenbar, wenn ein Patient nach der Meldung „Erhöhtes Risiko“ nicht getestet wird, aber ein Gespräch dazu mit dem Arzt stattgefunden hat. Das heißt: Die GOP 02402 kann für den Abstrich und/oder das Gespräch abgerechnet werden. Die Leistung ist mit 10 Euro bewertet und wird extrabudgetär, zuzüglich zur Versicherten- beziehungsweise Grundpauschale, vergütet.

© 2024 PKV Institut GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


Sämtliche Texte und Bilder in unserem Online-Magazin sind urheberrechtlich geschützt. Bitte beachten Sie, dass auch dieser Artikel urheberrechtlich geschützt ist und nur mit schriftlicher Genehmigung des PKV Instituts wiederveröffentlicht und vervielfältigt werden darf. Wenden Sie sich hierzu bitte jederzeit unter Angabe des gewünschten Titels an unsere Redaktionsleitung Silke Uhlemann: redaktion(at)pkv-institut.de. Vielen Dank!

Die Nutzung der Inhalte des Online-Magazins für Text und Data Mining im Sinne des § 44b UrhG ist ausdrücklich vorbehalten (§ 44b Abs. 3 UrhG) und daher verboten. Die Inhalte dieses Werkes dürfen nicht zur Entwicklung, zum Training und/oder zur Anreicherung von KI-Systemen, insbesondere von generativen KI-Systemen, verwendet werden. 

Jetzt Datenschutzbeauftragte werden!

Werden Sie zur Datenschutz­beauftragten und gewinnen Sie an Sicherheit – flexibel neben dem Beruf!