Neue Studie zur Verwendung des Medikationsplans
In den meisten Fällen erstellt die hausärztliche Praxis die erste Version eines bundeseinheitlichen Medikationsplans (BMP), ansonsten der jeweilige Facharzt. Voraussetzung: Ein Patient muss mindestens drei verschreibungspflichtige Medikamente gleichzeitig für mindestens 28 Tage einnehmen. Neben den verschreibungspflichtigen Arzneimitteln sollte der Plan auch eventuelle Selbstmedikationen enthalten. Einzutragen sind u. a. Wirkstoff, Dosierung, Einnahmegrund und sonstige wichtige Hinweise. Zur Aktualisierung sind sowohl die ausstellende Arztpraxis als auch mitbehandelnde Fachärzte sowie Apotheken verpflichtet, sobald eine Medikation geändert wird.
Mangelnde Aktualität bei eingetragenen Daten
Forschende des Geschäftsbereichs Arzneimittel der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) und der klinischen Pharmazie der Universität Leipzig haben jetzt gemeinsam mit dem Sächsischen Apothekerverband 288 sächsische Patienten zum Medikationsplan befragt. Diese waren bereits im Besitz eines solchen Plans und nahmen mindestens 5 verschiedene Medikamente ein.
Es zeigte sich, dass kein einziger Medikationsplan vollständig ausgefüllt war. In 79 % der Pläne traten relevante Abweichungen auf. Besonders häufig fehlten Angaben zur Wirkstärke und Dosierung oder sie waren nicht korrekt. Auf jedem vierten Plan standen Arzneimittel, die der Patient gar nicht mehr nahm. „Sie müssen also davon ausgehen, dass ein Medikationsplan in der Praxis nicht korrekt ist. Das ist die Regel und nicht eine Ausnahme!“, warnt Erstautorin Dr. Christiane Eickhoff im Gespräch mit der Pharmazeutischen Zeitung. 73 % der Befragten nutzten den Plan, um Fachärzte über ihre Medikation zu informieren, 66 % legten ihn schon einmal im Krankenhaus vor.
Häufige Abweichungen vom Plan
Obwohl mehr als 80 % der Patienten die wichtigen Informationen aus ihren Medikationsplänen herauslesen konnten, gaben knapp 60 % an, bewusst davon abzuweichen. Die häufigsten Gründe hierfür waren die Angst vor Nebenwirkungen sowie unzureichende Kommunikation zwischen Patienten, Arztpraxen oder Apotheken. Manche hielten sich nicht an die Pläne, weil die Einnahmeschemata nicht in ihren Tagesablauf passten, sie die Einnahme vergaßen oder sich schlecht organisiert hatten.
Besonders bei bestimmten Patientengruppen, wie älteren Menschen oder Personen mit niedrigerem Bildungsstand, sei es ratsam, sicherzustellen, dass sie mit ihren Plänen zurechtkommen und entsprechende Beratung erhalten, betont Dr. Christiane Eickhoff. Wenn Abweichungen auffallen, sollten Arztpraxen und Apotheken den Patienten darauf ansprechen und gemeinsam überlegen, welche Anpassungen eventuell notwendig sind. Eventuell braucht der Patient auch noch einmal ein Beratungsgespräch, um die Notwendigkeit einer bestimmten Medikation nachvollziehen zu können.
Bei der Umfrage fiel außerdem auf, dass relativ viele Pläne handschriftliche Ergänzungen enthielten, die häufig von den Patienten selbst eingetragen worden waren. Je älter der ausgedruckte Plan, desto wahrscheinlicher waren solche handschriftlichen Notizen. Dies war auch bei vorangegangenen Auswertungen bereits als Problem aufgefallen.
BMP vs. eMP
Auf Wunsch des Patienten wird der Medikationsplan auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert. Laut der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) dient der elektronische Medikationsplan (eMP) vor allem dem Datenaustausch zwischen Hausärzten, Fachärzten, Kliniken und weiteren Beteiligten im Medikationsprozess. Durch die höhere Speicherkapazität werden nach und nach mehr Funktionalitäten wie beispielsweise der Zugriff auf frühere Daten möglich sein.
Der Anspruch des Patienten auf den ausgedruckten Medikationsplan bleibt bestehen, er soll vor allem den Patienten selbst über seine Arzneimittel informieren und bei der Anwendung unterstützen. Laut KBV wird mittelfristig die Papierversion parallel zum eMP existieren.
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