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MFAs haben bei PCR-Tests Vorrang

Corona-PCR-Tests werden knapp. Deshalb muss in der Corona-Testverordnung festgeschrieben werden, wer Vorrang hat. Als MFA sollen Sie zu den Personen mit Priorität gehören. Außerdem geht es in dieser News um eine einfachere Handhabung des Impfstoffs von BioNTech/Pfizer und die Impfstoff-Bestellung für Anfang Februar.

Täglich neue Rekorde bei der Sieben-Tage-Inzidenz sowie die schnelle Ausbreitung der Omikron-Variante des Coronavirus treiben auch die Testlabors an den Rand ihrer Kapazitäten. Pro Woche stehen dem Robert Koch-Institut zufolge etwa 2,5 Millionen PCR-Tests zur Verfügung. Die könnten angesichts der steigenden Zahl von Infektionen bald nicht mehr ausreichen.

Die Bundesregierung muss deshalb mit den PCR-Tests haushalten. Bundeskanzler Olaf Scholz und die Ministerpräsidenten wollen heute beschließen, dass PCR-Tests auf „vulnerable Gruppen und Beschäftigte, die diese betreuen und behandeln, konzentriert werden“. Das Personal in Arztpraxen wird ausdrücklich als zu priorisierende Gruppe genannt. Als MFA zählen Sie also dazu. Das war vor einer Woche noch nicht so eindeutig.
 

Antigentests ersetzen PCR-Tests

Wer über seine Corona-Warn-App in Zukunft die rote Mitteilung über eine Risiko-Begegnung erhält, braucht keinen PCR-Test mehr zu machen. Es reicht ein qualitativ hochwertiger Antigentest, der auf der BfArM-Liste genannt ist. Ist der Test positiv, soll er nicht mehr durch einen PCR-Test bestätigt werden. Es reicht ein zweiter Antigentest.

Auch wenn sich jemand aus der Isolation oder der Quarantäne freitestet, reicht ein Antigentest. Ausnahmen gelten nur für Mitarbeitende der kritischen Infrastruktur, also z.B. Feuerwehrleute, Polizisten und Krankenhauspersonal.

Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen soll es zunächst nicht geben. Doch ist angesichts der vergleichsweise milden Infektionen mit Omikron immer häufiger von „Exit-Strategie“ und „Öffnungsperspektive“ die Rede.
 

Eine einzige Impfung mit Johnson & Johnson reicht nicht mehr aus

Auch zu den Impfstoffen gibt es Neuigkeiten, die für Ihren Praxisalltag wichtig sind: Das Paul-Ehrlich-Institut hat die Anforderungen für den vollständigen Impfschutz von Personen, die mit dem Impfstoff Janssen (Johnson & Johnson) geimpft wurden, geändert. Nach einer einmaligen Impfung mit diesem Impfstoff ist eine zweite Impfung erforderlich, um die Grundimmunisierung zu vervollständigen. Dafür empfiehlt die STIKO einen mRNA-Impfstoff. Der Mindestabstand sollte vier Wochen betragen. Erst nach der zweiten Impfung gelten diese Patienten als vollständig geimpft. Das heißt auch, dass die zweite Impfung mit Johnson & Johnson nicht als Auffrischungsimpfung zählt.
 

Cominarty muss nicht mehr verdünnt werden

Eine gute Nachricht für alle Patienten, die nur mit dem Impfstoff von BioNTech/Pfizer geimpft oder geboostert werden möchten, kommt vom Bund. In der ersten Februarwoche wird es rund 4,5 Millionen Impfstoffdosen mit Comirnaty geben. In dieser Woche kommt zudem die neue Formulierung ohne Verdünnung des BioNTech/Pfizer-Impfstoffs für Personen ab zwölf Jahren in die Praxen. Das Vakzin muss nicht mehr verdünnt werden und ist im Kühlschrank 10 Wochen haltbar. Die Durchstechflasche der neuen Comirnaty-Fertiglösung hat eine graue Kunststoffkappe sowie ein graues Etikett. So können Sie es leicht vom Impfstoff-Konzentrat von Comirnaty, das verdünnt werden muss und violett gekennzeichnet ist, unterscheiden.

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