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Mehr Geld für Praxen – aber es reicht nicht für faire MFA-Gehälter

Die Stimmung in den Praxen ist auf einem historischen Tiefpunkt. Das liegt zwar nicht nur, aber auch am Geld. Nun haben sich Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigung auf höhere Arzthonorare für Niedergelassene geeinigt. Aber das heißt leider nicht, dass MFAs nun auf faire Gehälter hoffen können.

Honorarplus für Kassenärzte: Fast 4 Prozent

Die Honorare für Vertragsärzte und -psychotherapeuten steigt 2024 um 3,85 %. Darauf einigten sich der Spitzenverband der Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Allerdings waren zuvor mehrere Verhandlungsrunden gescheitert und die Schiedsstelle, der Erweiterte Bewertungsausschuss (EBA), musste einschreiten. Der Vorsitzende der KBV, Andreas Gassen, sagte: "Das stellt keinen Grund dar, in Jubel auszubrechen, ist aber in seiner Wirkung vergleichbar mit der jüngsten Tarifsteigerung für die Klinikärzte, die für 2023 ein Plus von 4,8 Prozent erzielten.“

In den vergangenen 10 Jahren waren Honorarsteigerungen zwischen 0 und 2 % vereinbart worden. Im Vergleich dazu bringt der aktuelle Verhandlungsabschluss eine spürbare Steigerung der Honorare für Kassenärzte und Psychotherapeutinnen. Dennoch: Die Erhöhung bleibt unterhalb der Inflationsrate und bedeutet damit, dass Niedergelassene mit einem Reallohnverlust wirtschaften müssen.
 

MFA-Tarifverträge sollen schneller berücksichtigt werden

Für MFAs bedeutet die Honorarerhöhung also eher nicht, dass sie jetzt mit einer fairen Bezahlung rechnen können. Zwar einigten sich der GKV-Spitzenverband und die KBV darauf, dass sich die MFA-Tarifverträge ab 2025 schneller in den ärztlichen Honoraren abbilden, genauer: im Orientierungswert im EBM.

Da bis dahin die Praxen jedoch noch ein Jahr überbrücken und für steigende MFA-Gehälter in Vorleistung gehen müssen, fordert Hannelore König, Vorsitzende des Verbands medizinischer Fachberufe (VMF), ein Plus von 300 Euro pro Monat für MFAs über einen staatlichen Sonderzuschlag. 300 Euro mehr pro Monat forderte zwar auch die KBV in den Verhandlungen, konnte diese Forderung gegenüber den Krankenkassen jedoch nicht durchsetzen.
 

MFA-Stundenlöhne unterscheiden sich deutlich

Dazu kommt: MFAs, die nach den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes (TVÖD) vergütet werden, wie z. B. in Universitätskliniken beschäftigte, verdienen mehr als andere MFAs. Hannelore König kam deshalb zu dem Schluss: „Wir müssten, um den Abstand zu den MFAs im TVÖD aufzuholen, bei den anstehenden Tarifverhandlungen eine Erhöhung von 31,2 Prozent erzielen.“ Das erscheint wenig wahrscheinlich.

Im Öffentlichen Dienst stiegen die Einstiegsgehälter von MFAs seit dem 1. März 2023 auf 17,34 Euro pro Stunde. König betont: „Selbst der Mindestlohn für qualifizierte Pflegehilfskräfte mit einer mindestens einjährigen Ausbildung erhöht sich ab dem 1. Mai 2024 auf 16,50 Euro pro Stunde.“ Demgegenüber steht ein Einstiegsgehalt einer nach Tariflohn bezahlten MFA in einer Praxis von 13,65 Euro pro Stunde – bei einer Wochenarbeitszeit von 38,5 Stunden und 21 Arbeitstagen im Monat.

Diese Honorarunterschiede tragen dazu bei, dass Praxen zunehmend Schwierigkeiten haben, freie MFA-Stellen zu besetzen (wir berichteten).
 

Stimmung in Praxen auf historischem Tiefpunkt

Wenig verwunderlich, dass in Hausarzt- und Facharztpraxen sowie bei niedergelassenen Psychotherapeutinnen schlechte Stimmung herrscht. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Umfrage des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi), an der 3.500 Praxisinhaber teilnahmen.

Demnach schätzen 60 % der Allgemeinmedizinerinnen und Internisten die Lage als schlecht oder sehr schlecht ein. In manchen Fachgebieten ist die Stimmung sogar noch schlechter. Jeweils über 70 % der gynäkologischen und orthopädischen Praxen gaben eine negative Bewertung ab. Im Durchschnitt schätzten 55 % der Niedergelassenen ihre berufliche Situation als schlecht bzw. sehr schlecht ein. Zum Vergleich: Im Jahr 2019 waren lediglich 30 % der Befragten mit der Situation unzufrieden, 2020 waren es 41 % und 2021 45 %.

Als Grund für die steigende Unzufriedenheit wurden Kostensprünge und Bürokratielast genannt. Außerdem fehle es an Wertschätzung vonseiten der Politik. Dazu kämen handfeste wirtschaftliche Nachteile, z. B. durch drohende Regresse oder den Zwang, eine nicht ausreichend gut funktionierende Telematikinfrastruktur nutzen zu müssen. Und nicht zuletzt eine unzureichende Weiterentwicklung der Finanzierung durch die Krankenkassen.

Der Zi-Chef Dominik von Stillfried kritisiert: „Die Praxen werden immer weiter abgehängt.“ So hätten im 1. Quartal 2023 die Kassen 1,6 % mehr für Behandlungen in ärztlichen oder psychotherapeutischen Praxen ausgegeben, aber 7,7 % mehr für Krankenhausbehandlungen. Und das, obwohl die Praxen mehr als das Zwölffache dessen leisteten, was Krankenhäuser ambulant leisteten. Stillfried mahnt: „Fallen die Praxen zunehmend aus, werden Lücken gerissen, die die jetzt schon völlig überforderten Krankenhäuser niemals werden füllen können.“

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