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Mehr Gehalt für MFAs?

Seit dem 12. November laufen die Verhandlungen über den Gehaltstarif- und Manteltarifvertrag für MFAs. Dabei im Fokus: Die Ausbildungsvergütungen und Gehälter. MFAs können unabhängig davon selbst in Verhandlung mit ihrer Leitung treten, wenn sie sich eine Gehaltsanpassung wünschen. Wir geben Tipps für ein gelungenes Gespräch.

„Während wir in der vergangenen Tarifrunde vor allem den Berufseinstieg gestärkt haben, ist es jetzt sehr wichtig, alle Berufsjahre einzubeziehen. Da die Lebensarbeitszeit steigt, muss auch die Berufstätigkeit ab dem 29. Berufsjahr attraktiv bleiben“, so vmf-Präsidentin Hannelore König. Bundesweit seien bereits 60 % der MFAs über 40 Jahre alt. Deren Erfahrungen und Kompetenzen seien unverzichtbar für die Versorgung der Patientinnen und Patienten. 
 

Gehälter steigen

Es gibt jedoch erfreuliche Tendenzen: So gaben bei einer Umfrage unter 5.400 Berufsangehörigen 60,5 % an, dass ihr Arbeitsvertrag Tarifbindung aufweist. 11 % von ihnen konnten seit März 2024 eine Tarifbindung neu vereinbaren. Im Jahr 2023 erhielten 75 % ein mindestens tarifgleiches Gehalt, 2024 sind es bereits knapp 80 %. „Das zeigt, wie wichtig unsere Tarifverhandlungen für die Attraktivität des MFA-Berufs sind“, schlussfolgert Hannelore König. Sie erinnert daran, dass das Ergebnis seit diesem Jahr direkt in die Finanzierungsverhandlungen zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen über den Orientierungswert für das Jahr 2025 eingeflossen ist. „Wir sind damit einen Schritt weiter. Unser Ziel bleibt die vollständige Gegenfinanzierung der MFA-Tarifsteigerungen.“ 
 

Tarifgehalt nur für Mitglieder?

Es existiert in Deutschland keine verpflichtende Tarifbindung für MFAs. Sie tritt nur dann ein, wenn der Praxisinhaber Mitglied der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen (AAA) und die MFA Mitglied im vmf ist. Ist das nicht der Fall, können die Arbeitgebenden frei über das Gehalt entscheiden, das sie ihren Mitarbeitenden anbieten, solange es nicht unter den Mindestlohn fällt. Viele entscheiden sich jedoch, sich am gültigen Tarifvertrag zu orientieren. Dazu kann eine eigene Bezugsklausel in den Arbeitsvertrag aufgenommen werden. 
 

Fit fürs Gehaltsgespräch

Sie leisten jeden Tag hochprofessionelle Arbeit und finden, dass sich das auch auf Ihr Gehalt auswirken sollte? In diesem Fall steht ein Gehaltsgespräch mit dem Arbeitgeber an. Je besser Sie sich auf diesen Termin vorbereiten, desto höher stehen die Erfolgsaussichten.

  • Eigene Leistungen dokumentieren
    Notieren Sie, ob und welche Tätigkeiten Sie seit der letzten Gehaltsverhandlung zusätzlich übernommen haben, z. B. die Betreuung der Auszubildenden oder die Materialbestellung und -verwaltung.
  • Konzentration auf Fakten
    Ein Gehaltsgespräch sollte auf Fakten basieren, nicht auf Emotionen. Vermeiden Sie Sätze wie „Ich brauche mehr Geld, weil ich ein neues Auto kaufen muss.“ Ihre Argumente sollten auf Ihrer beruflichen Leistung beruhen.
  • Mehrwert für die Praxis
    Schlüsseln Sie auf, was die Praxis durch Ihre Arbeit gewinnt, z. B. „Ich habe unsere Auszubildende erfolgreich bis zu ihrer Abschlussprüfung begleitet, die sie mit guten Noten abgeschlossen hat.“ 
  • Richtigen Zeitpunkt wählen
    Wenn die Praxis gerade massiv mit der Inflation und dem Mitarbeitermangel kämpft oder in naher Zukunft höhere Investitionen in medizinische Gerätschaften anstehen, könnten Ihre Erfolgsaussichten weniger gut aussehen. Es lohnt sich dann eventuell noch einige Monate abzuwarten, bis sich wieder eine ruhigere Lage eingestellt hat. 
  • Flexibel bleiben
    Überlegen Sie sich bereits vorab, wie Sie Ihrem Arbeitgeber eventuell entgegenkommen könnten. Beispielsweise durch eine stufenweise Gehaltserhöhung oder eine Sonderzahlung. Fragen Sie bei Ablehnung Ihrer Forderung nach, woran es liegt und ob Sie etwas tun könnten, um Ihr Wunschgehalt doch noch zu erhalten. Vereinbaren Sie in diesem Fall bereits jetzt einen festen Termin für die erneute Gehaltsverhandlung, z. B. 6 Monate später. 

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