Mehr Aufmerksamkeit für HIV-Tests gefordert
HIV und andere Infektionskrankheiten sind während der Corona-Pandemie in den Hintergrund getreten. Verschwunden sind sie jedoch nicht. Im Gegenteil. Wird weniger getestet, kann das Virus leichter verbreitet werden. Die Dunkelziffer der unbekannten HIV-Infektionen liegt bundesweit um die 10.000. Werden diese Personen nicht frühzeitig behandelt, verschlechtert sich ihre Prognose und sie können andere Menschen infizieren, solange sie keine antiretrovirale Therapie erhalten.
Tests nur mit informierter Einwilligung
Die in medizinischen Einrichtungen Arbeitenden kennen den Infektionsstatus ihrer Patienten in der Regel nicht und haben generell entsprechende Standardhygieneregeln einzuhalten. Die Sorge, diskriminiert zu werden, lässt wissentlich Infizierte schweigen. Routine-Tests sind jedoch kein Ausweg und auch nicht erlaubt. Ohne Einverständnis der Patientin oder des Patenten darf nicht auf HIV getestet werden – auch nicht im Rahmen der Schwangerenvorsorge. Die Deutsche Aidshilfe weist darauf hin, dass eine informierte Einwilligung erfordert, dass die zu testenden Personen verstehen:
- welche HIV-Tests es gibt,
- wo man sich testen lassen kann und was es kostet,
- was die Ergebnisse aussagen,
- was ein Bestätigungstest ist und
- was mit einem diagnostischen Fenster gemeint ist.
Anonym versus vertraulich
Der größte Nachteil von HIV-Tests in Arztpraxen aus Patientensicht ist, dass sie dort nicht anonym erfolgen können. Dies ist in Gesundheitsämtern oder bei Aids-Beratungsstellen möglich. Zudem sind seit 2018 einige wenige in der Europäischen Union CE-zertifizierte HIV-Heim-Selbsttests zugelassen. Wenn sich Patienten entscheiden, in ihrer Arztpraxis einen HIV-Test durchführen zu lassen, sind sie auf die Einhaltung der Schweigepflicht und besondere Diskretion angewiesen. Eine Frage am Empfang wie „Haben wir eigentlich schon einmal einen HIV-Test bei Ihnen gemacht?“ verbietet sich, egal von wem. Im vertraulichen Patientengespräch können Ärztin oder Arzt Hinweise erhalten, die den Ausschluss einer HIV-Infektion nahelegen. Dabei sollte es weniger um Risikogruppen gehen, als eher um Hinweise auf opportunistische Erkrankungen. Die Deutsche Aidshilfe empfiehlt eine Checkliste für die Ärztliche Sexualanamnese.
Was MFAs tun können
Aufklärungsgespräch und Anamnese unterliegen dem Arztvorbehalt. Für MFAs, die in spezialisierten Praxen arbeiten, können abweichende Regelungen gelten. Informationen über HIV im Allgemeinen sowie über Tests im Besonderen können im Wartezimmer ausliegen oder an einer Wandtafel zu lesen sein. In einer Informationsmappe kann beispielsweise darauf hingewiesen werden, ob die Praxis HIV-Tests durchführt und wie Patienten diskret danach fragen können. Sofern regionale Kooperationen bestehen, sollte auf die Deutsche Arbeitsgemeinschaft niedergelassener Ärzte in der Versorgung HIV-Infizierter e.V. und/oder auf die nächstgelegene HIV-Ambulanz sowie Selbsthilfegruppen verwiesen werden. Einige Praxen bieten regelmäßig Infektionssprechstunden an.
Wenn Sie als MFA von Ihren Patientinnen und Patienten als kompetent, respektvoll und vertrauenswürdig wahrgenommen werden, wird es Menschen leichter fallen, ein heikles Thema wie einen HIV-Test in der Praxis ihres Vertrauens anzusprechen. Besonders geschulte Praxen können ihre Expertise mit dem Gütesiegel Praxis Vielfalt darstellen.
© 2024 PKV Institut GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
Sämtliche Texte und Bilder in unserem Online-Magazin sind urheberrechtlich geschützt. Bitte beachten Sie, dass auch dieser Artikel urheberrechtlich geschützt ist und nur mit schriftlicher Genehmigung des PKV Instituts wiederveröffentlicht und vervielfältigt werden darf. Wenden Sie sich hierzu bitte jederzeit unter Angabe des gewünschten Titels an unsere Redaktionsleitung Silke Uhlemann: redaktion(at)pkv-institut.de. Vielen Dank!
Qualitätsmanagement
Werden Sie zur Qualitätsmanagementbeauftragten und machen Sie Ihre Praxis effizienter – flexibel neben dem Beruf!