Medizinische Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine
Wie viele Menschen aus der Ukraine nach Deutschland fliehen werden, lässt sich kaum vorhersagen. Viele Experten rechnen jedoch mit der größten Flüchtlingswelle seit dem Zweiten Weltkrieg. In Deutschland sind nach Angaben des Bundesinnenministeriums bis zum 7. März 2022 ca. 50.000 Geflüchtete angekommen. Die Gesundheitsminister der Länder und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sind sich einig, dass die Geflohenen möglichst unkompliziert medizinisch versorgt werden sollen.
Der rechtliche Rahmen für die medizinische Versorgung von Geflüchteten
Die EU hat eine EU-weite und koordinierte Aufnahme der Geflüchteten beschlossen und dazu die sogenannte Massenzustromrichtlinie aus dem Jahr 2001 aktiviert. Sie war nach dem Krieg im ehemaligen Jugoslawien geschaffen worden und wird nun zum ersten Mal angewendet. Diese Richtlinie schafft die Grundlage dafür, dass die Geflüchteten Anspruch auf Sozialhilfeleistungen in Deutschland haben.
Für diese Leistungen sind die Sozialämter der Kommunen zuständig. Sie können nach dem Asylbewerberleistungsgesetz medizinische Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft bzw. Geburt und Pflegebedürftigkeit finanzieren. Dafür stellen sie Behandlungsscheine aus, mit denen die Betroffenen ärztliche Versorgung in Anspruch nehmen können.
Krankenkassen wollen Kommunen unterstützen
Der AOK-Bundesverband, der Vorstandsvorsitzende der IKK, der Verband der Ersatzkassen und der GKV-Spitzenverband haben bereits angekündigt, die Kommunen und zuständigen Sozialämter bei der Abwicklung zu unterstützen. Streng genommen müssten die Krankenkassen erst nach einer gesetzlich vorgegebenen Wartezeit von 18 Monaten nach der Einreise die Betreuung der Kriegsflüchtlinge übernehmen. Dann sind zwar weiterhin die Sozialämter für die Bezahlung der medizinischen Leistungen zuständig, aber die Abwicklung der Leistungen wird für die Arztpraxen und andere Leistungserbringer einfacher zu organisieren. Diese Wartezeit wollen die Krankenkassen nach eigenen Angaben verkürzen und so schnell wie möglich die Betreuung der geflüchteten Ukrainer selbst übernehmen.
Allerdings hängt die genaue Umsetzung dieses Vorhaben von den Vereinbarungen in den einzelnen Bundesländern ab. Wie genau die Regelungen jeweils sind, kann sich also von Ort zu Ort und je nach Krankenkasse unterscheiden. Alle Krankenversicherungen wollen aber dazu beitragen, dass die Abrechnung möglichst reibungslos verläuft.
In einer Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbands sind weitere Details zu dieser Regelung nachzulesen. Demnach bestehen bereits entsprechende Vereinbarungen in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westphalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen. Es empfiehlt sich, die aktuellen Meldungen der Sozialminsterien der einzelnen Länder zu verfolgen.
Informationen für Geflüchtete
Für die Kommunikation mit Menschen aus der Ukraine bietet das Robert-Koch-Institut verschiedene Gesundheitsinformationen in ukrainischer Übersetzung an, zum Beispiel für die Aufklärung für Corona-Schutzimpfungen, für die Impfungen gegen Wundstarrkrampf, Diphtherie, Keuchhusten, Kinderlähmung, Haemophilus nfluenzae b (Hib) und Hepatitis B und für die Windpockenschutzimpfung. Auch beim Onlinemagazin Medwatch finden Menschen aus der Ukraine wichtige Gesundheitsinformationen in ihrer Muttersprache.
Unterstützung der medizinischen Versorgung in der Ukraine
Die Menschen in der Ukraine sollen nach einer Allgemeinverfügung des Bundesgesundheitsministeriums leichter mit Arzneimitteln aus Deutschland versorgt werden können. Hilfsorganisationen dürfen demnach Arznei- und Betäubungsmittel ausführen, um sie in der Ukraine an hilfsbedürftige Menschen abgeben zu können.
Die Bundesärztekammer hat ein Registrierungsportal freigeschaltet, bei dem sich Ärzte und Ärztinnen, die direkt vor Ort helfen möchten, für einen Einsatz anmelden können.
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