| Magazin

Leserfrage: PZR mit Taschenreinigung kombinieren?

Dürfen wir im Zusammenhang mit einer PZR eine subgingivale Taschenreinigung berechnen, wenn wir zusätzlich ein besonderes Pulver zur PAR-Therapie nutzen?

Antwort unserer Expertin:

Eine subgingivale Taschenreinigung ist in der GOZ 1040 nicht vorgesehen. Eine non-invasive, nichtchirurgische subgingivale Belagsentfernung im Rahmen einer PZR berechnen Sie separat als analoge Position, z.B.:

Berechnungsbeispiel 1: 1040a – non-invasive subgingivale Reinigung der Zahnoberflächen, Entfernung des Biofilms zur Herstellung hygienischer Verhältnisse im subgingivalen Bereich, je Zahn oder Implantat gem. § 6 (1) GOZ entsprechend GOZ 1040 PZR    

Sie berechnen also 1-mal die 1040 für die PZR und zusätzlich eine analoge Position (z.B. 1040a) für die subgingivale Reinigung. Die analoge Kalkulation stellt Ihnen frei, wie Sie die Position definieren.

Sie können auch zwei analoge Positionen anlegen: 1-mal für einwurzelige Zähne und 1-mal für mehrwurzelige Zähne. Bei einwurzeligen Zähnen können Sie einen niedrigeren Faktor (z.B. 1,8 –2,83) berechnen, bei mehrwurzeligen Zähnen einen höheren Faktor (z.B. 2,0–3,15), um den Aufwand auszugleichen.

Berechnungsbeispiel 2:xxxxa – non-invasive subgingivale Reinigung der Zahnoberflächen, Entfernung des Biofilms zur Herstellung hygienischer Verhältnisse im subgingivalen Bereich, je einwurzeligen Zahn oder Implantat gem. § 6 (1) GOZ entsprechend GOZ xxxx

Berechnungsbeispiel 3: xxxxa – non-invasive subgingivale Reinigung der Zahnoberflächen, Entfernung des Biofilms zur Herstellung hygienischer Verhältnisse im subgingivalen Bereich, je mehrwurzeligen Zahn gem. § 6 (1) GOZ entsprechend GOZ xxxx

© 2024 PKV Institut GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


Sämtliche Texte und Bilder in unserem Online-Magazin sind urheberrechtlich geschützt. Bitte beachten Sie, dass auch dieser Artikel urheberrechtlich geschützt ist und nur mit schriftlicher Genehmigung des PKV Instituts wiederveröffentlicht und vervielfältigt werden darf. Wenden Sie sich hierzu bitte jederzeit unter Angabe des gewünschten Titels an unsere Redaktionsleitung Silke Uhlemann: redaktion(at)pkv-institut.de. Vielen Dank!

Die Nutzung der Inhalte des Online-Magazins für Text und Data Mining im Sinne des § 44b UrhG ist ausdrücklich vorbehalten (§ 44b Abs. 3 UrhG) und daher verboten. Die Inhalte dieses Werkes dürfen nicht zur Entwicklung, zum Training und/oder zur Anreicherung von KI-Systemen, insbesondere von generativen KI-Systemen, verwendet werden. 

Jetzt Datenschutzbeauftragte werden!

Werden Sie zur Datenschutz­beauftragten und gewinnen Sie an Sicherheit – flexibel neben dem Beruf!