Leserfrage: Notfallsprechstunde: Provisorium neu angefertigt und jetzt?
Antwort unserer Expertin:
Alle Leistungen im Rahmen einer ZE-Versorgung sind mit dem Festzuschuss der GKV abgedeckt. Dies gilt auch für die Versorgung im Notdienst. Einige KZVen erlauben die private Berechnung via GOZ 2270, andere schlagen die BEMA 19 als private Berechnung (BEMA-Rechnung) vor. Erkundigen Sie sich am besten bei Ihrer regionalen KZV.
Eines ist sicher: Der Zugriff auf den BEMA und die Erstattung durch die GKV bleiben Ihnen (und Ihrer Patientin) für diese Behandlung leider verwehrt.
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