| Magazin

Leserfrage: Notfallsprechstunde: Provisorium neu angefertigt und jetzt?

Eine Kassenpatientin hatte eine provisorische Krone an 22 verloren. Diese musste neu angefertigt und eingesetzt werden. Können wir das abrechnen?

Antwort unserer Expertin:

Alle Leistungen im Rahmen einer ZE-Versorgung sind mit dem Festzuschuss der GKV abgedeckt. Dies gilt auch für die Versorgung im Notdienst. Einige KZVen erlauben die private  Berechnung via GOZ 2270, andere schlagen die BEMA 19 als private Berechnung (BEMA-Rechnung) vor. Erkundigen Sie sich am besten bei Ihrer regionalen KZV.

Eines ist sicher: Der Zugriff auf den BEMA und die Erstattung durch die GKV bleiben Ihnen (und Ihrer Patientin) für diese Behandlung leider verwehrt.

Laufend aktuell und schnell lesbar

Abonnieren Sie jetzt unsere Beratungsbriefe und freuen Sie sich auf praxisnahe Tipps für den Praxisalltag!


Newsletter

Regelmäßige Neuigkeiten für Ihren Praxisalltag und zu interessanten Fortbildungen. Melden Sie sich an und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.