| Magazin

Leserfrage: Notfallsprechstunde: Provisorium neu angefertigt und jetzt?

Eine Kassenpatientin hatte eine provisorische Krone an 22 verloren. Diese musste neu angefertigt und eingesetzt werden. Können wir das abrechnen?

Antwort unserer Expertin:

Alle Leistungen im Rahmen einer ZE-Versorgung sind mit dem Festzuschuss der GKV abgedeckt. Dies gilt auch für die Versorgung im Notdienst. Einige KZVen erlauben die private  Berechnung via GOZ 2270, andere schlagen die BEMA 19 als private Berechnung (BEMA-Rechnung) vor. Erkundigen Sie sich am besten bei Ihrer regionalen KZV.

Eines ist sicher: Der Zugriff auf den BEMA und die Erstattung durch die GKV bleiben Ihnen (und Ihrer Patientin) für diese Behandlung leider verwehrt.

© 2024 PKV Institut GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


Sämtliche Texte und Bilder in unserem Online-Magazin sind urheberrechtlich geschützt. Bitte beachten Sie, dass auch dieser Artikel urheberrechtlich geschützt ist und nur mit schriftlicher Genehmigung des PKV Instituts wiederveröffentlicht und vervielfältigt werden darf. Wenden Sie sich hierzu bitte jederzeit unter Angabe des gewünschten Titels an unsere Redaktionsleitung Silke Uhlemann: redaktion(at)pkv-institut.de. Vielen Dank!

Qualitätsmanagement

Werden Sie zur Qualitäts­management­beauftragten und machen Sie Ihre Praxis effizienter – flexibel neben dem Beruf!