Leserfrage: Kunststoff statt Amalgam und Politur in separater Sitzung?
Antwort unserer Expertin
Als amalgamfreie Praxis müssen Sie Ihren Patienten andere zuzahlungsfreie Füllungen anbieten. Dazu sollten Sie Werkstoffe einsetzen, die als definitive Füllungen ausgewiesen sind. In der Regel nimmt man hierfür Kunststoff, der keine Farbanpassung aufweist. Ist eine Politur in der Füllungssitzung möglich, müssen Sie den Patienten nicht nochmals einbestellen. Eine separate Sitzung zur Politur ist nur bei Werkstoffen nötig, die sich in der Füllungssitzung nicht polieren lassen (wie das beispielsweise bei Amalgam der Fall ist).
Bleiben Sie am Ball!
Sie interessieren sich für Abrechnungsfragen und möchten auf dem Laufenden bleiben? Dann testen Sie ZFA exklusiv. Jeden Monat informieren wir Sie auf zwei Seiten zu Fragen der Abrechnung in der Zahnarztpraxis. Hier geht's zum Probeabo.
© 2024 PKV Institut GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
Sämtliche Texte und Bilder in unserem Online-Magazin sind urheberrechtlich geschützt. Bitte beachten Sie, dass auch dieser Artikel urheberrechtlich geschützt ist und nur mit schriftlicher Genehmigung des PKV Instituts wiederveröffentlicht und vervielfältigt werden darf. Wenden Sie sich hierzu bitte jederzeit unter Angabe des gewünschten Titels an unsere Redaktionsleitung Silke Uhlemann: redaktion(at)pkv-institut.de. Vielen Dank!
Die Nutzung der Inhalte des Online-Magazins für Text und Data Mining im Sinne des § 44b UrhG ist ausdrücklich vorbehalten (§ 44b Abs. 3 UrhG) und daher verboten. Die Inhalte dieses Werkes dürfen nicht zur Entwicklung, zum Training und/oder zur Anreicherung von KI-Systemen, insbesondere von generativen KI-Systemen, verwendet werden.
Jetzt Datenschutzbeauftragte werden!
Werden Sie zur Datenschutzbeauftragten und gewinnen Sie an Sicherheit – flexibel neben dem Beruf!