| Magazin

Leserfrage: Kann ich bei der anatomischen Abformung die Desinfektionslösung berechnen?

Kann ich bei der anatomischen Abformung gemäß GOZ 5170 gemäß § 9 GOZ die Desinfektion (BEB 0732) berechnen? Kann ich zusätzlich auch das Material der Desinfektionslösung abrechnen?

Antwort unserer Expertin:

Ja, die Desinfektion dürfen Sie abrechnen. Rechnen Sie außerdem auch gemäß § 9 das Umarbeiten vom konfektionierten Löffel zum individuellen Löffel ab.

Das Desinfektionsmittel selbst können Sie leider nicht extra berechnen.

© 2024 PKV Institut GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


Sämtliche Texte und Bilder in unserem Online-Magazin sind urheberrechtlich geschützt. Bitte beachten Sie, dass auch dieser Artikel urheberrechtlich geschützt ist und nur mit schriftlicher Genehmigung des PKV Instituts wiederveröffentlicht und vervielfältigt werden darf. Wenden Sie sich hierzu bitte jederzeit unter Angabe des gewünschten Titels an unsere Redaktionsleitung Silke Uhlemann: redaktion(at)pkv-institut.de. Vielen Dank!

Qualitätsmanagement

Werden Sie zur Qualitäts­management­beauftragten und machen Sie Ihre Praxis effizienter – flexibel neben dem Beruf!