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| Magazin
Leserfrage: IP 5 Versiegelung: Müssen die Eltern einwilligen?
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Antwort unserer Expertin:
Das sollten Sie ändern. Die Erziehungsberechtigten müssen in eine IP5 einwilligen. Liegt kein Einverständnis für die Versiegelung vor und entwickelt die Fissur unter der Versiegelung eine Karies, können die Erziehungsberechtigten Ihre Praxis auf Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagen.
Die Rechtsgrundlage dafür finden Sie in § 630d BGB (Patientenrechtegesetz).
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