| Magazin

Leserfrage: Implantate: Wann greift der Ausnahmefall?

Wann sind die Suprakonstruktionen unserer Kassenpatienten eine Regelversorgung?

Antwort unserer Expertin:

Suprakonstruktionen gehören in folgenden Ausnahmefällen zur Regelversorgung:

  • bei zahnbegrenzten Einzelzahnlücken, wenn keine parodontale Behandlungsbedürftigkeit besteht, die Nachbarzähne kariesfrei und nicht überkronungsbedürftig bzw. überkront sind sowie
  • bei atrophiertem zahnlosem Kiefer.

Laufend aktuell und schnell lesbar

Abonnieren Sie jetzt unsere Beratungsbriefe und freuen Sie sich auf praxisnahe Tipps für den Praxisalltag!


Newsletter

Regelmäßige Neuigkeiten für Ihren Praxisalltag und zu interessanten Fortbildungen. Melden Sie sich an und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.