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Leserfrage: EBZ: Bekommt der Patient eine Übersicht zum Eigenanteil?

Das neue EBZ sieht eine elektronische Übermittlung der Daten an die GKV vor. Wie ist das jetzt bei Zahnersatz? Erhält der Patient noch eine Übersicht über den Eigenanteil? Wie ist das mit dem Bonus?

Antwort unserer Expertin:

Das EBZ ermöglicht es Ihnen, die Daten elektronisch an die GKV zu übertragen. Mittels Datensatz wird dieser Antrag bearbeitet und an Sie zurückgesendet. Im Datensatz wird der Bonus mit dem Verarbeitungskennzeichen 24 übermittelt. Es kann sein, dass die GKV den Nachweis separat vom Versicherten einfordert. Eine übersichtliche Patienteninformation zur Planung von Behandlung sowie zum Eigenanteil erhält der Versicherte durch die neuen Formulare als Ausdruck (bei Regelversorgung, sowie gleich- und andersartiger Versorgung: Vordruck 3c bis 3e).

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