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Leserfrage: Brücke umarbeiten: FZ für Langzeitprovisorium?

Wir haben bei einer Patientin eine Brücke entfernt. Leider hat sich dabei ein Implantatbrückenpfeiler mit dem Implantat gelöst. Wir haben den Brückenpfeiler getrennt, die Brücke umgearbeitet und als provisorische Brücke eingegliedert. Bekommt die Patientin einen Festzuschuss? Wie berechnen wir das Eingliedern der Brücke?

Antwort unserer Expertin:

Sie haben eine definitive Brücke zum Langzeitprovisorium umgearbeitet. Einen Festzuschuss gibt es hierfür leider nicht. Das Umarbeiten können Sie mit einer zahntechnischen Leistung gem. § 9 GOZ berechnen, das Wiedereingliedern als analoge Position gemäß § 6 (1) „Eingliederung einer umgearbeiteten Brücke als Langzeitprovisorium“, zzgl. Begleitleistungen.

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