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Leserfrage: Brücke umarbeiten: FZ für Langzeitprovisorium?
Antwort unserer Expertin:
Sie haben eine definitive Brücke zum Langzeitprovisorium umgearbeitet. Einen Festzuschuss gibt es hierfür leider nicht. Das Umarbeiten können Sie mit einer zahntechnischen Leistung gem. § 9 GOZ berechnen, das Wiedereingliedern als analoge Position gemäß § 6 (1) „Eingliederung einer umgearbeiteten Brücke als Langzeitprovisorium“, zzgl. Begleitleistungen.
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