| Magazin

Leserfrage: BEB 0732 bei einer vollverblendeten Krone möglich?

Wir planen bei einer GKV-Patientin eine vollverblendete Einzelkrone als gleichartige Versorgung. Können wir im Kostenvoranschlag die BEB 0732 (Desinfektion) + Material berücksichtigen, ohne dass wir die 5170 als selbstständige Leistung aufnehmen?

Antwort unserer Expertin:

Bei einer gleichartigen Versorgung würde ich die BEB 0732 nicht mittels HKP Teil II ansetzen. Aller Voraussicht nach werden Sie damit Ärger mit Ihrer KZV bekommen, da die Desinfektion bei der Regelversorgung eingeschlossen ist.

Die BEB 0732 sollten Sie nur bei einer andersartigen Versorgung planen oder bei außervertraglichen Leistungen, wie beispielsweise Gesichtsbogen.

© 2024 PKV Institut GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


Sämtliche Texte und Bilder in unserem Online-Magazin sind urheberrechtlich geschützt. Bitte beachten Sie, dass auch dieser Artikel urheberrechtlich geschützt ist und nur mit schriftlicher Genehmigung des PKV Instituts wiederveröffentlicht und vervielfältigt werden darf. Wenden Sie sich hierzu bitte jederzeit unter Angabe des gewünschten Titels an unsere Redaktionsleitung Silke Uhlemann: redaktion(at)pkv-institut.de. Vielen Dank!

Die Nutzung der Inhalte des Online-Magazins für Text und Data Mining im Sinne des § 44b UrhG ist ausdrücklich vorbehalten (§ 44b Abs. 3 UrhG) und daher verboten. Die Inhalte dieses Werkes dürfen nicht zur Entwicklung, zum Training und/oder zur Anreicherung von KI-Systemen, insbesondere von generativen KI-Systemen, verwendet werden. 

Jetzt Datenschutzbeauftragte werden!

Werden Sie zur Datenschutz­beauftragten und gewinnen Sie an Sicherheit – flexibel neben dem Beruf!