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Leserfrage: 01k auch ohne Kfo-Therapie?
Antwort unserer Expertin:
Sind Sie sich sicher, dass Sie die Kfo-Therapie nicht erbringen werden, dann können Sie die 01k nicht abrechnen. Warten Sie nach Erbringung der 01k zunächst ab, um später zu entscheiden, ob Sie die Kfo-Therapie durchführen oder nicht, können Sie die 01k abrechnen. Eine Leistung nach 01k kann nur von der Praxis erbracht bzw. abgerechnet werden, die ggf. die kieferorthopädische Behandlungsplanung nach Nr. 5 durchführt.
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