| Magazin

Lauterbach will Kostenübernahme für Homöopathie streichen

Karl Lauterbach hat erneut eine Debatte um die Streichung der Kostenübernahme von homöopathischen Arzneien und Therapien durch die Krankenkassen angestoßen. Die Reaktionen aus Politik und Gesundheitswesen sind durchwachsen.

Schon seit einigen Jahren kocht die Diskussion immer wieder hoch. Viele Patienten und Behandler schwören auf den positiven Effekt von Homöopathie, Wissenschaftler argumentieren mit nicht nachweisbarer Wirkung dagegen. Im Jahr 2004 wurden, neben anderen nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten, auch homöopathische Arzneimittel aus der Erstattungspflicht der Krankenkassen genommen. Seit 2010 dürfen die gesetzlichen Kassen ihren Versicherten jedoch die Übernahme wieder als „Satzungsleistung“ anbieten. Sie können selbst entscheiden, ob und in welchem Umfang sie diese Möglichkeit umsetzen. Viele gesetzliche Krankenkassen bieten ihren Versicherten zumindest teilweise oder begrenzt solche Kostenübernahmen an.

 

Was ist Homöopathie?

Homöopathie beruht auf dem Grundsatz „Ähnliches soll Ähnliches heilen“. Nach diesem Prinzip wird eine Substanz, die bei gesunden Menschen bestimmte Symptome hervorruft, in stark verdünnter Form einem Patienten mit ähnlichen Symptomen verabreicht, um die Selbstheilungskräfte des Körpers zu aktivieren. Dafür wird die betreffende Substanz zuvor in einem festgelegten Prozess extrem stark verdünnt (Potenzierung), sodass mit wissenschaftlichen Untersuchungen kein Wirkstoff mehr nachgewiesen werden kann. Zu den homöopathischen Arzneien zählen z. B. Globuli und Bachblüten.

 

Überschaubare Kosten

Der GKV-Spitzenverband weist 2021 Ausgaben in Höhe von 22 Millionen Euro aus, die für homöopathische und anthroposophische Arzneimittel anfielen. Eine vergleichsweise niedrige Zahl im Gegensatz zu den Gesamtausgaben der Krankenkassen von etwa 300 Milliarden Euro im letzten Jahr. Karl Lauterbach rechnet nach Streichung der Kostenübernahme mit einer Ersparnis von 20 bis 50 Millionen Euro pro Jahr. Ihm geht es vor allem ums Prinzip, wie er auf einer Pressekonferenz erklärt: „Wenn Globuli eine Kassenleistung sind, ergibt das ein falsches Bild von Wissenschaft.“ Die Homöopathie sei eine Leistung, die keinen medizinischen Nutzen auf Grundlage eines wissenschaftlichen Sachstandes erbringt. Daher solle sie auch nicht bezahlt werden. „Politik darf Wissenschaft nicht ignorieren“. Unterstützung erhält der Gesundheitsminister u. a. von der FDP im Bundestag und der Kassenärztlichen Vereinigung (KBV).

 

Kritik vieler Beteiligter

Widerspruch regt sich dafür z. B. beim baden-württembergischen Gesundheitsminister Manne Lucha von den Grünen, wie das Ärzteblatt berichtet: „Viele Menschen vertrauen der Homöopathie, weil sie damit gute Erfahrungen machen. Die Kosten der Kassen dafür sind marginal.“ Er hält die Debatte für unangemessen und fordert Lauterbach auf, sich lieber um andere Herausforderungen im Gesundheitsbereich zu kümmern, statt solch eine „scheinheilige Evidenz-versus-Kostendebatte“ anzustoßen. Auch die bayerische Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) äußerte sich ablehnend gegenüber der Frankenpost. Zwar sieht sie die evidenzbasierte moderne Medizin auch als Maßstab der Versorgung. Doch auch dem Wunsch der Bevölkerung nach ganzheitlich alternativen Behandlungsansätzen müsse entsprochen werden. Wichtig sei, die Grenzen dieser Methoden zu kennen.

 

Einwand des Apothekerverbands

Thomas Preis, Chef des Apothekerverbands Nordrhein (AVNR) macht in der Rheinischen Post auf ein eventuelles Folgeproblem aufmerksam: „Eine Abschaffung der Kostenübernahme könnte dazu führen, dass diese alternativen Therapien mit anderen erstattungsfähigen Arzneimitteln ersetzt werden würden, die viel teurer sind.“

Michaela Geiger, Vorsitzende des Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVHÄ) bemängelt laut Ärzteblatt, dass mit einer Streichung das Therapieangebot in der ärztlichen Versorgung deutlich eingeschränkt werde.

Einen festen Termin, wann das Vorhaben umgesetzt werden soll, gibt es noch nicht. Wenn es nach Karl Lauterbach geht, jedoch „in Kürze“.

© 2024 PKV Institut GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


Sämtliche Texte und Bilder in unserem Online-Magazin sind urheberrechtlich geschützt. Bitte beachten Sie, dass auch dieser Artikel urheberrechtlich geschützt ist und nur mit schriftlicher Genehmigung des PKV Instituts wiederveröffentlicht und vervielfältigt werden darf. Wenden Sie sich hierzu bitte jederzeit unter Angabe des gewünschten Titels an unsere Redaktionsleitung Silke Uhlemann: redaktion(at)pkv-institut.de. Vielen Dank!

Qualitätsmanagement

Werden Sie zur Qualitäts­management­beauftragten und machen Sie Ihre Praxis effizienter – flexibel neben dem Beruf!