KZV-Rundbriefe – notwendiges Übel oder wichtige Information?
Die einzelnen KZV-Bereiche unterliegen dem Föderalismus und dürfen unabhängig agieren. Deshalb gibt es Vorgaben und Auslegungen, die ausschließlich regional gelten. Die regionalen KZV-Bereiche können beispielsweise
- eigene Vorgaben hinsichtlich des Umgangs mit dem BEMA machen,
- eigene Honorarverteilungen ausarbeiten und
- den Umgang mit dem Budget eigenständig regeln.
Im KZV-Bereich Bayern können andere Honorarmodelle und Abrechnungsauffassungen gelten als im KZV-Bereich Sachsen-Anhalt. Es ist für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der täglichen Arbeit wichtig, diese regionalen Besonderheiten zu kennen.
Achtung: Wenn Sie sich mit Kolleginnen und Kollegen aus verschiedenen Bundesländern über Abrechnungsfragen austauschen, dann achten Sie auf die Unterschiede in den KZV-Bereichen. Übernehmen Sie nicht ungeprüft eine Auslegung eines anderen KZV-Bereichs.
Rundbriefe informieren über Änderungen und Neuerungen
Das leisten die Rundbriefe:
- Aktuelle Informationen zur Abrechnungspraxis,
- Anweisungen für spezielle Verfahren,
- Bekanntgabe der Punktwerte,
- Stellungnahme zu Fehlern oder wiederholt auftretenden fehlerhaften Abrechnungen,
- Informationen zu Neuerungen und deren Umsetzung,
- Hilfestellung und Beispiele.
Regionale Verträge werden stetig neu erarbeitet und angepasst – die Rundbriefe informieren darüber. Sie enthalten auch klärende Informationen zu Abrechnungsfragen. Ebenso informieren die Rundbriefe über neue Leistungen.
Wichtig: Rundbriefe behalten ihre Gültigkeit, bis diese widerrufen werden. Es kann also sein, dass die KZV auf einen Rundbrief von 2018 verweist und die fehlerhafte Abrechnung auf dieser Basis moniert. Daher müssen Sie die Rundbriefe lückenlos archivieren.
Rundbriefe entlasten den Praxisalltag
Die KZV-Rundbriefe richten sich zunächst an die KZV-Mitglieder, in aller Regel also die Praxisleitungen. Die Informationen aus den Rundbriefen sind aber ebenso wichtig für alle jene, die in der Praxis mit Verwaltung und Abrechnung betraut sind. Werden die Informationen aus den Rundbriefen missachtet, folgt auf die nächste Abrechnung eine Nachfrage von der KZV und möglicherweise eine Prüfung der Daten. Das stört den Praxisbetrieb, belastet und verunsichert. So kann es sein, dass Praxis A laufend mit Rückfragen von der KZV zu tun hat, Praxis B aber so gut wie nie, weil dort die Rundbriefe konsequent umgesetzt werden.
Wichtig: In der Regel bezieht sich jede KZV auf ihre Rundbriefe und besteht auf die Einhaltung der dort genannten Vorgaben. Die Umsetzung in der Praxis funktioniert aber nur, wenn die Praxisleitung die Rundbriefe freigibt und dem Fachpersonal zur Verfügung stellt.
Weitergeben und umsetzen – das spart Zeit!
So können die Rundbriefe den Praxisalltag entlasten:
- Die Abrechnung wird regional konform ausgeführt,
- Fehler und Nachfragen werden vermieden,
- das Personal ist sicherer bei Nachfragen,
- Zeitersparnis, weil Telefonate mit der KZV entfallen,
- das Personal kann gegenüber Patienten besser argumentieren,
- Nachbesserungen entfallen,
- die Gefahr eines Regresses wird verringert.
Die Verantwortlichen aus der Verwaltung brauchen die Rundbriefe für die korrekte Leistungsabrechnung. Sie kennen die Zusammenhänge, können in einer Teamsitzung die Änderungen oder Fallstricke verständlich erläutern und damit die Zuarbeit des übrigen Teams verbessern. So werden alle über die Änderungen informiert, die für ihren Arbeitsbereich wichtig sind.
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