| Magazin

Konsil bald auch via Chat?

Ein Anruf, eine kurze Besprechung – aber keine Berechnung. Mit jedem „vergessenen“ Konsil verlieren Sie Honorar in Höhe von ca. 17,00 €. Das kann in Zukunft vielleicht auch für Konsile via verschlüsselten Chat gelten.

Werden Sie als Praxismitarbeiterin oder -mitarbeiter hellhörig, wenn Ihre Praxisleitung in einem Nebensatz ein Telefonat mit einer Kollegin erwähnt. Fragen Sie nach, wenn Ihr Chef darum bittet, ihn für die Mittagspause oder nach Dienstschluss an ein Telefonat mit einem Kollegen zu erinnern. Konsile werden oft zwischendurch oder in kleinen Pausen geführt und dann nicht dokumentiert.
 

Das Konsil – 4 Fakten

  1. Beide Beteiligte müssen sich zeitnah mit dem Patientenfall befasst haben (Fallakte ist ausreichend).
  2. Ein Konsil ist nicht delegierfähig, es müssen zwei (Zahn-)Ärztinnen/Ärzte ein Konsil haben.
  3. Ein Konsil kann je Fall berechnet werden – wenn z. B. in einem Telefonat mehrere Patientenfälle besprochen werden.
  4. Es muss um eine Leistung des BEMA gehen (Sachleistung der GKV), zunächst auch zur Ausgrenzung BEMA/GOZ.
     

Achtung: Mitglieder derselben BAG/ÜBAG oder desselben MVZ dürfen kein Konsil gemäß 181a berechnen.
 

Konsil auch via Chat?

BEMA 181 beschreibt ein Konsil als „persönlich oder fernmündlich“. Das bedeutet, man sieht sich oder man telefoniert miteinander. „Persönlich“ kann unter Umständen auch bedeuten, dass zwei Ärztinnen sich via Onlinechat über einen gemeinsamen Patienten austauschen. 

Beispiel: Zahnärztin A schickt das RöBi eines Patienten zusammen mit einer Frage per KIM an die Endo-Spezialistin B. Diese schaut sich das Bild sofort an und antwortet der Kollegin via Chat. Die beiden tauschen sich aus und A überweist den Patienten an Spezialistin B. 

Diese Kommunikation sollte für die Berechnung der 181a unproblematisch sein. Alle Maßgaben sind erfüllt. Wichtig ist, dass der Chat sicher ist und der Patient im Vorfeld schriftlich einverstanden war (Schweigepflichtentbindung). 

Tipp: Klären Sie mit Ihrer regionalen KZV, wie mit Konsilen via Chat umzugehen ist, und bitten Sie um ihre Auslegung der BEMA 181a.

Es ist absehbar, dass BEMA 181a in Zukunft auch den Austausch via gesicherten Chat einschließen wird. Bereits jetzt können Sie ein Konsil via Videocall mit der BEMA 181b berechnen. 

© 2024 PKV Institut GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


Sämtliche Texte und Bilder in unserem Online-Magazin sind urheberrechtlich geschützt. Bitte beachten Sie, dass auch dieser Artikel urheberrechtlich geschützt ist und nur mit schriftlicher Genehmigung des PKV Instituts wiederveröffentlicht und vervielfältigt werden darf. Wenden Sie sich hierzu bitte jederzeit unter Angabe des gewünschten Titels an unsere Redaktionsleitung Silke Uhlemann: redaktion(at)pkv-institut.de. Vielen Dank!

Die Nutzung der Inhalte des Online-Magazins für Text und Data Mining im Sinne des § 44b UrhG ist ausdrücklich vorbehalten (§ 44b Abs. 3 UrhG) und daher verboten. Die Inhalte dieses Werkes dürfen nicht zur Entwicklung, zum Training und/oder zur Anreicherung von KI-Systemen, insbesondere von generativen KI-Systemen, verwendet werden. 

Jetzt Datenschutzbeauftragte werden!

Werden Sie zur Datenschutz­beauftragten und gewinnen Sie an Sicherheit – flexibel neben dem Beruf!