Jetzt an die Impfungen von morgen denken
Ärzte und Apotheken gehen davon aus, dass die Patienten in der Saison 2020/2021 einen höheren Bedarf an Influenzaimpfungen haben werden. Denn es gilt die Empfehlung, sich in Pandemiezeiten bestmöglich gegen Erkrankungen zu schützen, gegen die es bereits einen Impfstoff gibt. Bestellen Sie daher ausreichend Impfstoffe für die Standard- (GOP 89111) und Indikationsimpfungen (GOP 89112) vor, um Ihre Patienten ausreichend zu versorgen. Das Paul-Ehrlich-Institut unterscheidet zwischen Impfstoffen gegen die saisonale Grippe, die jeden Winter auftritt, und präpandemischen sowie pandemischen Influenzaimpfstoffen.
Pneumokokken-Impfungen nur bei Risikopatienten
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt außerdem allen Personen, die ein erhöhtes Risiko einer Pneumokokken-Erkrankung haben, sich dagegen impfen zu lassen. Die Experten gehen davon aus, dass diese Impfung eine bakterielle Superinfektion durch Pneumokokken bei Patienten mit COVID-19 verhindern kann. Ein weiterer Grund für die Empfehlung: Da die Intensivstationen mit Beatmungsgeräten sehr ausgelastet sind, soll die Zahl von Patienten mit schweren Lungenentzündungen und Sepsis so niedrig wie möglich bleiben. Allerdings könnte es bei Pneumokokken-Impfungen zu Lieferengpässen kommen. Achten Sie daher darauf, nur die Patienten zu impfen, denen das Robert Koch Institut eine Impfung empfiehlt.
Jede Impfung zählt!
Noch ein Hinweis: Sollte – bei welcher Impfung auch immer – der Impfzyklus wegen der Corona-Pandemie nicht eingehalten werden können, müssen Sie später nicht erneut mit der ersten Impfung beginnen. Holen Sie die ausstehenden Impfungen besser so schnell wie möglich nach. Es gilt: Jede Impfung zählt!
© 2024 PKV Institut GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
Sämtliche Texte und Bilder in unserem Online-Magazin sind urheberrechtlich geschützt. Bitte beachten Sie, dass auch dieser Artikel urheberrechtlich geschützt ist und nur mit schriftlicher Genehmigung des PKV Instituts wiederveröffentlicht und vervielfältigt werden darf. Wenden Sie sich hierzu bitte jederzeit unter Angabe des gewünschten Titels an unsere Redaktionsleitung Silke Uhlemann: redaktion(at)pkv-institut.de. Vielen Dank!
Die Nutzung der Inhalte des Online-Magazins für Text und Data Mining im Sinne des § 44b UrhG ist ausdrücklich vorbehalten (§ 44b Abs. 3 UrhG) und daher verboten. Die Inhalte dieses Werkes dürfen nicht zur Entwicklung, zum Training und/oder zur Anreicherung von KI-Systemen, insbesondere von generativen KI-Systemen, verwendet werden.
Jetzt Datenschutzbeauftragte werden!
Werden Sie zur Datenschutzbeauftragten und gewinnen Sie an Sicherheit – flexibel neben dem Beruf!