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Im Hinblick auf Long Covid interessant: Die GOP 30410 und wer sie abrechnen darf

Die Atemgymnastik in Form der Einzelbehandlung ist sicher keine alltägliche Leistung in der Hausarztpraxis. Gerade im Hinblick auf die Versorgung von Long-Covid-Patienten ist sie jedoch durchaus relevant, wenn Atembeschwerden bestehen.

GOP

Leistung

Wert 2021

30410

Atemgymnastik (Einzelbehandlung)

Obligater Leistungsinhalt

  • Atemgymnastik und Atmungsschulung,
  • Einzelbehandlung,
  • Dauer mindestens 15 Minuten
     

Fakultativer Leistungsinhalt

Intermittierende Anwendung manueller Weichteiltechniken

74 P.
8,23 €

Der EBM-Abschnitt 30 gehört zu Kapitel IV (Arztgruppenübergreifende spezielle Gebührenordnungspositionen) und bedarf daher grundsätzlich der gesonderten Genehmigung durch die KV. Um die Genehmigung zu erhalten und die Leistungen erbringen und abrechnen zu dürfen, sind die dafür vorgesehenen Anträge zu stellen und zusätzlich bestimmte Qualifikationsnachweise zu führen.
 

Übersehen werden hier oft die Allgemeinen Bestimmungen zum Abschnitt 30.4 (Physikalische Therapie):

Unter Punkt 1 sind diejenigen Arztgruppen aufgeführt, die die Leistungen dieses Abschnittes abrechnen dürfen. Dort steht, dass alle Ärzte, die die Zusatzbezeichnung „Physikalische Therapie“ und/oder „Chirotherapie“ erworben haben, berechtigt sind, die Leistungen des Abschnitts 30.4 ohne Genehmigungsverfahren zu erbringen und abzurechnen.

Da beim Ansatz der GOP 30410 keine hausärztliche Grundpauschale nach GOP 03040 hinzugesetzt wird, muss die Leistung bei einem Patienten mindestens zweimal erbracht werden, um diesen Verlust zu kompensieren.

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