Hygienepauschale läuft aus – jetzt an die Faktoranpassung denken!
Mit dem Wegfall der GOZ 3010a GOZ bleibt Ihnen nur noch der Zugriff auf den § 5 der GOZ, die Anpassung des Faktors für jede einzelne GOZ-Position.
§ 5 Abs. 2 GOZ ermöglicht es Ihnen, den Faktor nach eigenem Ermessen zu gestalten. Ab Faktor 2,3+ bis 3,5 müssen Sie die Faktorerhöhung begründen anhand von
- Umständen,
- Schwierigkeit,
- Zeitaufwand.
Verstärkte Hygienemaßnahmen können besondere Umstände darstellen:
Besondere Umstände wegen erhöhtem hygienischem Aufwand aufgrund der Corona-Pandemie und deren hygienischen Schutzmaßnahmen.
Patient, Behandlung, Krankheitsfall – Gründe für die Faktorerhöhung
Vollständige Begründungen für die Faktorerhöhung, in denen Umstände, Patient, Behandlung oder Krankheitsfall berücksichtigt werden, können folgendermaßen lauten:
- Starker Speichelfluss und hoher Wangendruck während einer Präparation und Fertigstellung von Kronen/Brücken/Teleskopen: „Erheblicher Schwierigkeitsgrad und Zeitaufwand wegen stetiger zusätzlicher Trockenlegung aufgrund von hohem Speichelfluss, besondere Umstände wegen starkem Wangendruck und besonders sensibler Abhaltetechnik, besondere Umstände wegen erhöhtem hygienischem Aufwand aufgrund der Corona-Pandemie und deren hygienischen Schutzmaßnahmen.“
- Besonders aufwendige Farbanpassung einer Kunststofffüllung: „Erheblicher Zeitaufwand wegen individueller Farbanpassung an die Nachbarzähne mittels Mehrschichttechnik, besondere Umstände wegen erhöhtem hygienischem Aufwand aufgrund der Corona-Pandemie und deren hygienischen Schutzmaßnahmen.“
- Hoher Aufwand beim Anlegen eines Gesichtsbogens: „Erheblicher Zeitaufwand wegen starkem Würgereiz des Patienten und starker Empfindlichkeit beim Ablegen der Ohroliven für die Gesichtsbogenregistratur, besondere Umstände wegen erhöhtem hygienischem Aufwand aufgrund der Corona-Pandemie und deren hygienischen Schutzmaßnahmen.“
Berechnen Sie Ihre tatsächlichen Kosten
Behalten Sie den Endbetrag im Auge. Die Faktoranpassung gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre tatsächlichen Hygienekosten abzurechnen. Damit können Sie ab dem 1. Oktober 2020 die Begrenzung auf 14,23 € der GOZ 3010a umgehen.
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