Herzinfarkt rechtzeitig erkennen
Voraussetzung für die Bewilligung dieser Förderung ist, dass die Beratungen zur Bewältigung der Probleme dienen, die der Praxis aus der Krise erwachsen sind. Die maximale Zuschusshöhe der Förderung beträgt 4.000 Euro ohne Eigenanteil. Dieser Zuschuss wird direkt an das beratende Unternehmen gezahlt. Keine Praxis muss in Vorleistung gehen. Die Frist für die Anträge endet am 31.12.2020.
Weitere Informationen zur Förderung und zum Antrag bekommen Sie beim Bafa.
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