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Herzinfarkt rechtzeitig erkennen

Die Coronakrise ist für die meisten Praxen eine große Herausforderung, da ist guter Rat oft teuer. Das muss aber nicht sein, denn seit Anfang April können kleine und mittlere Unternehmen, dazu gehören auch Arzt- und Zahnarztpraxen sowie MVZ, eine Förderung von Beratungsleistungen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) beantragen.

Voraussetzung für die Bewilligung dieser Förderung ist, dass die Beratungen zur Bewältigung der Probleme dienen, die der Praxis aus der Krise erwachsen sind. Die maximale Zuschusshöhe der Förderung beträgt 4.000 Euro ohne Eigenanteil. Dieser Zuschuss wird direkt an das beratende Unternehmen gezahlt. Keine Praxis muss in Vorleistung gehen. Die Frist für die Anträge endet am 31.12.2020.

Weitere Informationen zur Förderung und zum Antrag bekommen Sie beim Bafa.

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