| Magazin

Geschlechtsangabe auf Formularen änderte sich zum 1. Oktober

Die Geschlechtsangabe auf Formularen wurde zum 1. Oktober angepasst. Sie kreuzen jetzt nicht mehr „männlich“ oder „weiblich“ an, sondern tragen ein Kürzel für die jeweilige Geschlechtsform ein:

  • W für weiblich,
  • M für männlich,
  • D für divers oder
  • X für unbestimmt.

 

Hintergrund ist die gesetzliche Vorgabe, dass neben männlich und weiblich auch divers als Geschlechtsangabe möglich sein muss (Paragraf 22 Absatz 3 und Paragraf 45b Personenstandsgesetz). Konkret wird es künftig auf dem Überweisungsschein (Muster 6) sowie auf den Laboranforderungsscheinen Muster 10, 10A und 10L nicht mehr die beiden Ankreuzfelder für männlich oder weiblich geben. Stattdessen wird dort ein Textfeld sein, in das Sie eines der genannten Kürzel für die jeweilige Geschlechtsform eintragen.

Die neuen Formulare gibt es seit dem 1. Oktober, alte Formulare können aber aufgebraucht werden. Wenn Sie allerdings ein altes Formular einsetzen, müssen Sie trotzdem das entsprechende Kürzel angeben. Auf alten Formularen tragen Sie dieses Kürzel in das rechte der beiden Ankreuzfelder ein. Dies gilt für handschriftliche Eintragungen genauso wie für das Ausfüllen am Praxisrechner.

Ausfüllhinweise für Abrechnungs- und Notfallscheine: Für das Muster 5 „Abrechnungsschein“ und das Muster 19 „Notfall-/Vertretungsschein“  werden keine neuen Druckfassungen erstellt. Die Angabe des Geschlechts muss aber trotzdem nach den gesetzlichen Regelungen erfolgen. kbv

Dieser Beitrag stammt aus der aktuellen Ausgabe von MFA exklusiv.

© 2024 PKV Institut GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


Sämtliche Texte und Bilder in unserem Online-Magazin sind urheberrechtlich geschützt. Bitte beachten Sie, dass auch dieser Artikel urheberrechtlich geschützt ist und nur mit schriftlicher Genehmigung des PKV Instituts wiederveröffentlicht und vervielfältigt werden darf. Wenden Sie sich hierzu bitte jederzeit unter Angabe des gewünschten Titels an unsere Redaktionsleitung Silke Uhlemann: redaktion(at)pkv-institut.de. Vielen Dank!

Die Nutzung der Inhalte des Online-Magazins für Text und Data Mining im Sinne des § 44b UrhG ist ausdrücklich vorbehalten (§ 44b Abs. 3 UrhG) und daher verboten. Die Inhalte dieses Werkes dürfen nicht zur Entwicklung, zum Training und/oder zur Anreicherung von KI-Systemen, insbesondere von generativen KI-Systemen, verwendet werden. 

Jetzt Datenschutzbeauftragte werden!

Werden Sie zur Datenschutz­beauftragten und gewinnen Sie an Sicherheit – flexibel neben dem Beruf!