Geschlechtsangabe auf Formularen änderte sich zum 1. Oktober
Die Geschlechtsangabe auf Formularen wurde zum 1. Oktober angepasst. Sie kreuzen jetzt nicht mehr „männlich“ oder „weiblich“ an, sondern tragen ein Kürzel für die jeweilige Geschlechtsform ein:
- W für weiblich,
- M für männlich,
- D für divers oder
- X für unbestimmt.
Hintergrund ist die gesetzliche Vorgabe, dass neben männlich und weiblich auch divers als Geschlechtsangabe möglich sein muss (Paragraf 22 Absatz 3 und Paragraf 45b Personenstandsgesetz). Konkret wird es künftig auf dem Überweisungsschein (Muster 6) sowie auf den Laboranforderungsscheinen Muster 10, 10A und 10L nicht mehr die beiden Ankreuzfelder für männlich oder weiblich geben. Stattdessen wird dort ein Textfeld sein, in das Sie eines der genannten Kürzel für die jeweilige Geschlechtsform eintragen.
Die neuen Formulare gibt es seit dem 1. Oktober, alte Formulare können aber aufgebraucht werden. Wenn Sie allerdings ein altes Formular einsetzen, müssen Sie trotzdem das entsprechende Kürzel angeben. Auf alten Formularen tragen Sie dieses Kürzel in das rechte der beiden Ankreuzfelder ein. Dies gilt für handschriftliche Eintragungen genauso wie für das Ausfüllen am Praxisrechner.
Ausfüllhinweise für Abrechnungs- und Notfallscheine: Für das Muster 5 „Abrechnungsschein“ und das Muster 19 „Notfall-/Vertretungsschein“ werden keine neuen Druckfassungen erstellt. Die Angabe des Geschlechts muss aber trotzdem nach den gesetzlichen Regelungen erfolgen. kbv
Dieser Beitrag stammt aus der aktuellen Ausgabe von MFA exklusiv.
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