Füllung oder Inlay? Nicht nur die Größe entscheidet
Diese Kriterien müssen bei der Entscheidung für eine Füllungsversorgung beachtet werden:
- Restauration/Füllung als plastische einfache Füllung – begrenzte Indikation aufgrund der Größe der Kavität
- Restauration/Füllung mit Kunststoff – Mehrfarbtechnik, auch hier begrenzte Indikation aufgrund der Größe der Kavität und der möglichen Schichtstärke aufgrund des Materials
- Rekonstruktion als Einlagefüllung – Inlayversorgung (damit können meist größere und kleinere Defekte sehr gut zu versorgt werden)
- Rekonstruktion als Teilkrone bei großen Defekten
Größe der Kavität
Viele Zahnärztinnen und Zahnärzte entscheiden je nach Ausdehnung der Kavität, ob sie diese als Füllung oder als Rekonstruktion versorgen. Diese Entscheidung sollte aber nicht ausschließlich von der Größe der Kavität abhängig gemacht werden. Wichtig ist der Blick ins Datenblatt des jeweiligen Kunststoffs, in dem die Hersteller Grenzwerte nennen, die für das betreffende Material indiziert sind.
Kunststofffüllungen müssen verschiedene Anforderungen erfüllen:
- ästhetisch ansprechend,
- guter Randschluss,
- stabil in der Okklusion,
- lange haltbar.
Material entsprechend der Lokalisation auswählen
Hochwertige Füllungsmaterialien sollten entsprechend der Lokalisation angewendet werden. Es gibt stabile und ästhetische Materialien für den Frontzahnbereich und ebenso stabile und ästhetische Materialien für den Seitenzahnbereich. Viele Universalkunststoffe sind zwar gut, kommen aber schnell an ihre Grenzen. Beachten Sie bei der Auswahl des Füllungsmaterials die Beschreibung des Herstellers. Nur so stellen Sie eine hochwertige und langlebige Versorgung sicher.
Wichtig: Legen Sie Kriterien fest, die ein Füllungswerkstoff für eine bestimmte Restauration erfüllen muss und gleichen Sie diese mit den Beschreibungen der Werkstoffe ab.
GKV-Füllung: Sie geben ein Garantieversprechen!
Bei gesetzlich Versicherten ist es besonders wichtig, dass der Werkstoff die Kriterien für die betreffende Restauration erfüllt, denn als Vertragszahnarztpraxis übernehmen Sie mit den Füllungswerkstoffen eine Garantie. Schließt der Werkstoff aufgrund der Schichtstärke eine dauerhafte Füllung aus, ist die Versorgung mit diesem Werkstoff nicht als Sachleistung möglich.
Wichtig: Die Mehrkostenvereinbarung erlaubt Ihnen mittels § 28 SGB V den Zugriff auf eine Inlayversorgung, die Sie mit einem BEMA-Abzug gegenrechnen können.
Patientenzufriedenheit ist zentral
Patienten wünschen sich langfristige Lösungen. Herausfallende Füllungen sorgen für Verärgerung, insbesondere dann, wenn dafür eine Zuzahlung geleistet wurde. Vermeiden Sie solchen Ärger, indem Sie die Materialien von Beginn an sorgfältig auswählen und anhand der Datenblattbeschreibung anwenden. Das gilt auch für privat Versicherte, selbst wenn Sie hier keine Garantie übernehmen. Gezielte Materialauswahl oder die Entscheidung für eine Inlayversorgung helfen, Füllungsverluste zu minimieren.
Rekonstruktion oder Restauration?
Die Unterscheidung ist wichtig für Ihre Abrechnung. Lesen Sie nach: Honorar sichern: Rekonstruktion oder Restauration?
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