Denken Sie während der Impfkampagne rechtzeitig an Ihre Urlaubsvertretung
Wer bestellt den Impfstoff für unsere Patienten, wenn wir im Urlaub sind? Um eine klare Antwort auf diese Frage zu geben und Missverständnisse zu vermeiden, schlagen die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Bundesvereinigung Deutscher Apothekenverbände (ABDA) folgendes Vorgehen vor:
- Eine MFA Ihrer Praxis rechnet aus, wie viele Impfdosen während Ihrer Betriebsferien benötigt werden. Über diese Zahl informieren Sie die Kolleginnen in der Vertretungspraxis.
- Die Vertretungspraxis nutzt ein separates Rezept (Muster 16), um die Dosen für Ihre Patienten zu bestellen. Auf diesem Rezept werden die Lebenslange Arztnummer (LANR) des Vertretungsarztes sowie der Name des Vertragsarztes Ihrer Praxis angegeben.
- Für die eigenen Patienten nutzt die Vertretungspraxis ein eigenes Rezept. Es werden also zwei Rezeptformulare ausgefüllt.
- Die Vertretungspraxis reicht das ausgefüllte Rezept bei der Apotheke ein, bei der sie üblicherweise den Impfstoff für ihre Patienten bestellt.
Partnerschaftlich unterstützen
Umgekehrt kann es sein, dass Sie die Vertretung für eine andere Praxis übernehmen. Dann freut sich das Praxisteam der zu vertretenden Praxis bereits auf den Urlaub. Möglich, dass die Kolleginnen in den vollgestopften Tagen vor dem Urlaub nicht an alles denken. Dann fragen Sie vorsichtig nach, wie hoch die Zahl der Impfdosen, die Sie vertretungsweise bestellen müssen, ist.
Impfstoff für Zweitimpfungen hat Priorität
Ein ganz anderes Thema: Möglicherweise kann Ihre Praxis in den kommenden Wochen für Erstimpfungen nicht mit dem Impfstoff von Biontech/Pfizer beliefert werden. Denn Zweitimpfungen mit Biontech/Pfizer haben Vorrang, damit der Abstand von sechs Wochen eingehalten werden kann. Grund ist immer noch, dass dieser Impfstoff knapp ist.
Priorisierung für AstraZeneca und Johnson & Johnson aufgehoben
Aus Angst vor Hirnvenenthrombosen lehnen viele Bundesbürger die Impfung mit einem Vektorimpfstoff ab. Diese schwere Nebenwirkung kommt in sehr seltenen Fällen vor. Bund und Länder reagierten. Nachdem sie zunächst die Priorisierung beim Impfstoff von AstraZeneca aufgehoben hatten, folgte nun die Aufhebung für den Impfstoff von Johnson & Johnson. Die STIKO empfiehlt beide Impfstoffe für Personen ab 60 Jahren. Nach ärztlicher Aufklärung und einer Risikoanalyse ist auch die Impfung jüngerer Menschen möglich.
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