| Magazin

Denken Sie an die Folgemaßnahmen nach einer PZR!

Die GKV-Leistung im Bereich PZR lässt zu wünschen übrig. Einmal jährliche Zahnsteinentfernung ist nicht genug in Sachen Mundhygiene, Prophylaxe und langfristige Gesunderhaltung. Zum Glück entscheiden sich immer mehr Patienten für mindestens eine zusätzliche Behandlung pro Jahr. GKV-Patienten werden bei diesen PZR-Zusatzterminen zu privaten Patienten, für deren Behandlung GOZ/GOÄ gelten, auch bei den Folgeleistungen.

© 2024 PKV Institut GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


Sämtliche Texte und Bilder in unserem Online-Magazin sind urheberrechtlich geschützt. Bitte beachten Sie, dass auch dieser Artikel urheberrechtlich geschützt ist und nur mit schriftlicher Genehmigung des PKV Instituts wiederveröffentlicht und vervielfältigt werden darf. Wenden Sie sich hierzu bitte jederzeit unter Angabe des gewünschten Titels an unsere Redaktionsleitung Silke Uhlemann: redaktion(at)pkv-institut.de. Vielen Dank!

Die Nutzung der Inhalte des Online-Magazins für Text und Data Mining im Sinne des § 44b UrhG ist ausdrücklich vorbehalten (§ 44b Abs. 3 UrhG) und daher verboten. Die Inhalte dieses Werkes dürfen nicht zur Entwicklung, zum Training und/oder zur Anreicherung von KI-Systemen, insbesondere von generativen KI-Systemen, verwendet werden. 

Jetzt Datenschutzbeauftragte werden!

Werden Sie zur Datenschutz­beauftragten und gewinnen Sie an Sicherheit – flexibel neben dem Beruf!