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Denken Sie an die Folgemaßnahmen nach einer PZR!

Die GKV-Leistung im Bereich PZR lässt zu wünschen übrig. Einmal jährliche Zahnsteinentfernung ist nicht genug in Sachen Mundhygiene, Prophylaxe und langfristige Gesunderhaltung. Zum Glück entscheiden sich immer mehr Patienten für mindestens eine zusätzliche Behandlung pro Jahr. GKV-Patienten werden bei diesen PZR-Zusatzterminen zu privaten Patienten, für deren Behandlung GOZ/GOÄ gelten, auch bei den Folgeleistungen.

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