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Das sind die Neuerungen beim Check-up 35
- Der Leistungsumfang der GU wurde erweitert: Nun ist auch die Überprüfung des Impfstatus zwingender Leistungsbestandteil.
- Dafür wurde die Bewertung von 303 auf 320 Punkte angehoben, was einen Honorarzuwachs von nicht gerade üppigen 1,84 Euro ausmacht.
- Die Dokumentationspflicht auf dem BGU-Bogen ist entfallen, die „normale“ Dokumentation in der Patientenakte ist jetzt ausreichend.
- Die GU darf nun bereits ab dem 18. Geburtstag eines GKV-Versicherten erbracht werden – aber nur einmal bis zum 35. Geburtstag.
- Ab dem 35. Geburtstag haben die Patienten dann nur noch alle 3 Jahre Anspruch auf eine GU.
- Auch bei den Laborleistungen gab es eine Änderung: Aus der isolierten Cholesterin-Bestimmung im Rahmen der GU (GOP 32882) wurde die Bestimmung des Lipidprofils inkl. HDL- und LDL-Cholesterin.
Für den Umstieg vom 2- auf den 3-Jahres-Rhythmus gilt eine Übergangsfrist
- Bis zum 30. September 2019 können Sie die inhaltlich neu gefasste GU im alten Rhythmus durchführen – also auch für Patienten, die diese Leistung 2017 zum letzten Mal in Anspruch genommen haben.
- Bereits geplante Termine sollten Sie daher nicht absagen, neue Termine können Sie für das zweite und dritte Quartal problemlos so vereinbaren, wie es in Ihrem Recallsystem bisher vorgesehen ist.
- Termine, die erst im 4. Quartal fällig wären, sollten Sie nur vorziehen, wenn dies für Ihre Praxis kapazitätsmäßig möglich ist – schließlich brauchen Sie auch noch Zeit für kurative Leistungen und natürlich auch für chronisch kranke Patienten mit und ohne DMP.
Dieser Beitrag stammt aus der aktuellen Ausgabe von Abrechnung exakt.
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