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Das Qualifizierungschancengesetz: Staatliche Unterstützung für die Weiterbildung von MFAs und ZFAs

Arzt- und Zahnarztpraxen, die Medizinischen und Zahnmedizinischen Fachangestellten Weiterbildung ermöglichen, können mit vielfältiger staatlicher Unterstützung rechnen: Die Übernahme der Weiterbildungskosten und Zuschüsse zum Arbeitsentgelt sind möglich. Der Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit berät kostenfrei zu den individuellen Fördermöglichkeiten.

Für Arbeitgebende sind Weiterbildungen zunächst mit Investitionen verbunden: Hochwertige Fortbildungen sind teuer. Mitunter fehlen die Teammitglieder, die an einer Weiterbildung teilnehmen, tagsüber in der Praxis. Wer seinen Angestellten die Weiterbildung ganz oder teilweise während der Arbeitszeit ermöglicht, kommt neben den Fortbildungskosten auch für das Gehalt auf und muss zugleich mit Umsatzausfällen rechnen. Ob Praxisleitung oder MFA bzw. ZFA selbst die Weiterbildung anstreben: Meist finden beide einen fairen Weg, die Zeit und das Geld für diese gemeinsam aufzubringen. Was viele nicht wissen: Der Staat unterstützt die Weiterbildung von Medizinischen und Zahnmedizinischen Fachangestellten gemäß Qualifizierungschancengesetz. In Branchen, die sich etwa durch Digitalisierung im Wandel befinden, werden auch Arbeitnehmende in Festanstellung durch die Bundesagentur für Arbeit bei der Weiterbildung gefördert und unterstützt. 

 

Übernahme der Weiterbildungskosten und Zuschüsse zum Arbeitsentgelt 

Die Bundesagentur für Arbeit fördert die berufliche Weiterbildung einzelner oder mehrerer Festangestellter zum einen durch die volle oder anteilige Übernahme der Weiterbildungskosten, zum anderen durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt*. Für beides gelten folgende Voraussetzungen: 

  • Die berufliche Weiterbildung umfasst mehr als 120 Stunden.
  • Die berufliche Weiterbildung sowie ihr Bildungsträger sind für die Förderung gemäß Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zugelassen.
  • Es werden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen. (Die Förderung von Schulungen zu einer betriebsspezifischen Software ist z. B. nicht möglich.)

     

Das PKV Institut ist zugelassener AZAV-Bildungsträger für die Fernlehrgänge Praxismanager/-in, Abrechnungsmanager/-in, Qualitätsmanagementbeauftragte/-r sowie Wiedereinstieg/Quereinstieg.

 

Besondere Fördermöglichkeiten für Quereinsteigende

Wer ohne Berufsabschluss sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist oder einen Berufsabschluss hat, aber schon mehr als 4 Jahre in einer anderen Tätigkeit sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, kann unter Umständen bei voller Weiterzahlung des Gehalts einen neuen zukunftsfähigen Berufsabschluss oder eine anerkannte Teilqualifikation erlangen: Die Agentur für Arbeit übernimmt die vollen Weiterbildungskosten und erstattet dem Arbeitgeber die Gehaltskosten bis zu 100 Prozent. Doch auch wer in seinem erlernten Beruf tätig ist und seine Kenntnisse erweitern und an neue Anforderungen anpassen muss, kann unter Umständen mit einer 100-prozentigen Übernehme der Weiterbildungskosten rechnen, der Arbeitgeber mit bis zu 75 Prozent Erstattung der Gehaltskosten. 

Wer sich für eine Weiterbildung interessiert, ob für sich selbst oder als Arbeitgeber für seine Angestellten, und sich über die spezifischen Fördermöglichkeiten informieren möchte, kann telefonisch, per Mail, Kontaktformular oder Post Kontakt mit dem Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit (https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/arbeitgeber-service) oder seiner lokalen Dienststelle (https://web.arbeitsagentur.de/portal/metasuche/suche/dienststellen) aufnehmen und sich kostenfrei beraten lassen.

 

* Das Arbeitsentgelt ist das Gehalt, das Angestellte für ihre Arbeitsleistung erhalten. Genauer gesagt ist das Arbeitsentgelt das Bruttoentgelt, das sich aus dem an den Arbeitnehmer auszubezahlenden Nettoentgeltbetrag und der vom Arbeitgeber einbehaltenen Lohnsteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen zusammensetzt.

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