Corona-Update: Was für den Praxis-Ablauf jetzt wichtig ist
Neue Regeln zur Abgabe monoklonaler Antikörper für die Prävention schwerer Covid-19-Verläufe
Seit Freitag, dem 11. März 2022, ist eine Neuregelung der Verordnung in Kraft, die die Abgabe von monoklonalen Antikörpern in der ambulanten Versorgung betrifft. Demnach können niedergelassene Ärztinnen und Ärzte monoklonale Antikörper auch über öffentliche Apotheken bestellen oder das Medikament selbst bei einer Klinikapotheke abholen. Monoklonale Antikörper können bei frühzeitiger Gabe einem schweren Verlauf von Covid-19 bei Risikopatienten vorbeugen.
Wenn Ärztinnen oder Ärzte das Medikament über eine öffentliche Apotheke bestellen, können sie die für die Abholung vorgesehene Pauschale bei der Klinikapotheke von 30 Euro nicht selbst abrechnen. Dieses Geld bekommt dann die Apotheke, die die Abholung organisiert. Öffentliche Apotheken dürfen nach wie vor monoklonale Antikörper nicht selbst bevorraten, die Klinikapotheken funktionieren weiterhin als Drehkreuz für dieses Medikament.
Außerdem wurde die Vergütung für die Verabreichung von monoklonalen Antikörpern durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte geändert. Ab dem 15. März 2022 können sie nur noch 360 Euro statt wie bisher 450 Euro pro Verordnung abrechnen.
Auslieferung von Nuvaxovid an Arztpraxen ab dem 21. März 2022
Arztpraxen können in der aktuellen Bestellrunde, die bis Dienstag, den 15. März 2022 läuft, erstmals den proteinbasierten Impfstoff der amerikanischen Firma Novavax, Nuvaxovid, bestellen. Eine Höchstbestellmenge gibt es für diesen Impfstoff nicht. Nuvaxovid wird ab dem 21. März 2022 ausgeliefert.
Der Impfstoff ist für Personen ab 18 Jahren zugelassen und wird in Mehrdosendurchstechflaschen ausgeliefert. Jedes Vial enthält 10 Dosen zu je 0,5 ml. Abgerechnet wird der Impfstoff über eigene Pseudonummern und die Meldung der Impfungen kann im entsprechenden Feld für Novavax-Impfungen im Impf-DokuPortal der KBV vorgenommen werden.
Schutzimpfungen für Geflüchtete aus der Ukraine
Menschen, die aus der Ukraine fliehen und in Deutschland Zuflucht finden, haben Anspruch auf alle Impfungen, die die Ständige Impfkommission (STIKO) für in Deutschland Lebende empfiehlt. Dazu hat das Robert-Koch-Institut (RKI) ein Merkblatt veröffentlicht. Das RKI empfiehlt bei unklarem Impfstatus einzelne Impfungen bevorzugt anzubieten. Sie sind im Merkblatt aufgeführt. Dazu gehört auch die Corona-Schutzimpfung.
Für die Unterstützung der Kommunikation mit ukrainisch-sprechenden Menschen hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ein Medienpaket zusammengestellt, das Sie auf der Website infektionsschutz.de herunterladen oder bestellen können. Es enthält Merkblätter und Infografiken zu Hygienemaßnahmen, Bedeutung von Schutzimpfungen für Kinder sowie zu Corona-Impfungen, -Tests und Quarantäne-Vorschriften.
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