Corona: „Fake-Atteste“ können zum Entzug der Approbation führen
Die Maskenpflicht gehört zu den Maßnahmen, mit denen Deutschland die Ausbreitung von SARS-CoV-2 relativ gut in den Griff bekommen hat. Dennoch kursieren im Internet Blanko-Online-Atteste, die einige Personen selbst ausfüllen. Sie tragen Namen und Adresse ein – fertig ist ihre Befreiung von der Maskenpflicht.
Das ist nicht legal. Der Bundespolizei zufolge macht sich strafbar, wer ein falsches Gesundheitszeugnis vorlegt. Hinzu kommen Anzeige und Bußgeld, weil Mund und Nase nicht bedeckt sind. Ein Arzt, der Blankoatteste auf seiner Homepage zum Download anbot, wurde inzwischen gestoppt. Dennoch kursieren weiterhin Blogbeiträge, nach denen Masken generell als gesundheitsschädlich bezeichnet werden. Dies sind gefährliche Fake-News.
Bloß kein Gefälligkeitsgutachten
Wer sich von der Maskenpflicht befreien lassen will, muss sich von einem Arzt nach strengen Kriterien untersuchen lassen. Der Arzt kann das Attest nur ausstellen, wenn es medizinisch indiziert ist. Das gilt z.B. für Asthma-Patienten und Schwerhörige bzw. Gehörlose, die von den Lippen ablesen. Leider gibt es bundesweit keine einheitliche Regelung. Jedes Bundesland hat andere Vorschriften. Selbst das Alter von Kindern, die eine Maske tragen müssen, ist unterschiedlich. Meist liegt es bei sechs Jahren.
In einem Punkt sind sich alle Bundesländer einig: Ein Attest ist nicht möglich, wenn der Patient sich unter seiner Maske unwohl fühlt. Achten Sie daher als MFA darauf, dass die Indikation lückenlos dokumentiert ist. So beugen Sie unangenehmen Nachfragen der KV vor. Ein reines Gefälligkeitsgutachten darf der Arzt in keinem Fall ausstellen. Dann drohen berufsrechtliche Maßnahmen, die bis zum Entzug der Approbation führen können.
Nachteile für Personen ohne Maske
Für Patienten mit Atemschwierigkeiten ist es sehr erleichternd, keine Maske tragen zu müssen. Doch das hat Nachteile. Andere Personen im öffentlichen Nahverkehr oder in Bahnen können sehr unwirsch werden, wenn ihnen jemand ohne Maske begegnet. Auch weigern sich einige Schulbusunternehmen, Kinder und Jugendliche ohne Maske zur Schule zu fahren.
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