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| Magazin
bMF GKV: Rechnen Sie zusätzliche Leistungen auch zusätzlich ab
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Sobald Sie eine Füllung legen, gehören laut Leistungsbeschreibung folgende Inhalte dazu:
- Präparieren einer Kavität
- Füllen mit plastischem Füllmaterial einschließlich Unterfüllung
- Anlegen einer Matrize ODER die Benutzung anderer Hilfsmittel zur Formung der Füllung
- Politur
Haben Sie alle Leistungen zur Füllung abgedeckt, ist eine Berechnung weiterer Leistungen trotzdem möglich, sofern es sich um zusätzliche selbstständige Leistungen handelt.
Den ganzen Beitrag lesen Sie in der aktuellen Ausgabe von ZFA exklusiv.
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