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BEV a verpasst, was nun?

Sie haben die Patientin mehrfach informiert und an Termine erinnert und doch ist die BEV a trotz des Zeitfensters von 3–6 Monaten verstrichen. Ohne BEV a in der vorgesehenen Frist gibt es keine UPT für Ihre Patientin.

Gerade in der Urlaubs- und Ferienzeit steigt das Risiko, die BEV a zu verpassen. Lassen Sie es nicht so weit kommen, denn die Konsequenzen nach einer verpassten BEV a sind enorm.
 

Aufklären, aufklären, aufklären!

Sie können niemanden rechtzeitig zum Termin in die Praxis tragen, aber Sie können aufklären, eindringlich und wenn nötig auch mehrmals. Nutzen Sie die letzte AIT a/b, um auf die Wichtigkeit der BEVa hinzuweisen. 3–6 Monate sind eine vermeintlich lange Zeit – die allerdings erstaunlich schnell verstreicht, wenn man den Termin nirgends festhält.

Geben Sie Ihren Patienten die Termininformation deshalb immer schriftlich mit, kennzeichnen Sie das Zeitfenster und weisen Sie eindringlich auf die Konsequenzen von verpassten Terminen hin:

Wichtige Information zur Mitwirkung an einer Zahnfleischbehandlung

Liebe/r Patient/in, Ihre Zahnfleischbehandlung wurde am … genehmigt.

Damit erhalten Sie eine umfassende Behandlung, die sich über 2 Jahre erstrecken wird.

Sie erhalten nach der Zahnfleischbehandlung und Kontrolle zusätzlich professionelle Zahnreinigungen, die bisher private Leistungen waren. Diese Leistungen sind für Sie kostenfrei.

Damit Sie diese professionellen Zahnreinigungen kostenfrei erhalten, müssen Sie zwingend den von Ihrer Krankenkasse vorgesehenen Kontrolltermin einhalten. Diese Kontrolle ist an Fristen gebunden und muss 3–6 Monate nach Abschluss der Zahnfleischbehandlung erfolgen.

Sie müssen deshalb in der Zeit vom … bis … einen verpflichtenden Kontrolltermin bei uns wahrnehmen, um in den Genuss der kostenfreien Zahnreinigung zu kommen.

Bitte vereinbaren Sie diesen Termin so bald wie möglich und halten Sie diesen auch ein, ansonsten verfällt Ihr Anspruch auf die professionelle Zahnreinigung.
 

Nehmen Sie die GKV mit ins Boot

Die GKV muss ihre Versicherten an deren Mitwirkungspflicht erinnern. Ist absehbar, dass die BEV a nicht eingehalten wird, informieren Sie die betreffende GKV möglichst frühzeitig, damit die BEV a vielleicht doch noch fristgerecht erbracht werden kann:

Bitte um Erinnerung an die BEV a

PAR-Plan genehmigt am: …

Versichertennummer: …

Bei Patient/in: … geb.: …

konnten wir trotz mehrfacher Erinnerung an die Folgetermine nach Abschluss der parodontalen Behandlung am … bisher keine Befundevaluation nach BEMA Bev a durchführen.

Die nachfolgende UPT nach Grad … ist somit nicht möglich. Bis zum … ist die BEV a zu erbringen. Wir bitten Sie gemäß BMV-Z (Mitwirkung und Pflichten der GKV) die/den Versicherte/n an ihre/seine Mitarbeitspflicht zu erinnern. Wird die BEV a nicht durchgeführt, müssen wir einen Abbruch anzeigen.
 

Ohne BEV a keine UPT

Ohne rechtzeitige BEV a muss die Therapie beendet werden und die UPT verfällt. Die GKV ist auch in diesem Fall zu unterrichten:

Meldung über Abbruch der genehmigten PAR-Therapie

PAR-Plan genehmigt am: …

Versichertennummer: …

Bei Patient/in: … geb. …

konnten wir trotz mehrfacher Ermahnung und Erinnerung an die Folgetermine nach Abschluss der parodontalen Behandlung am … keine Befundevaluation nach BEMA Bev a innerhalb der Frist von 3–6 Monaten durchführen.

Die UPT nach Grad … ist somit nicht möglich. Wir müssen deshalb einen Abbruch der Behandlung anzeigen.

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